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            <title>Landesdelegiertenkonferenz MV 23. März 2019: Anträge</title>
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                <title>Landesdelegiertenkonferenz MV 23. März 2019: Anträge</title>
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                        <title>V4NEU3: Für eine gerechte und gemeinwohlorientierte Bodenpolitik für Mecklenburg-Vorpommern</title>
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                        <author>LDK (beschlossen am: 23.03.2019)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Boden ist gleichzeitig die Grundlage unserer Nahrungsmittelproduktion, übernimmt essentielle Funktionen im Umwelt- und Klimaschutz, filtert Schadstoffe, reinigt das Grundwasser und bietet Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Er speichert große Mengen an Kohlenstoff und puffert damit den Klimawandel ab. Böden sind Landschaftsarchiv, Siedlungsraum und Produktionsmittel für Landwirt*innen. Unsere Böden sind in einem erdgeschichtlich extrem kurzen Zeitraum nach der letzten Eiszeit entstanden – ein Jahrhundert der Flächenversiegelung, der Entwässerung und der zunehmend technisch-industrialisierten Landwirtschaft haben gereicht, um große Flächen zu schädigen und ihrer Funktionen zu berauben. Zerstörte Bodengefüge und mit ihnen die Bodenfruchtbarkeit lassen sich kaum wieder regenerieren. Boden ist eine endliche Ressource – <strong>Bodenschutz ist daher echte Daseinsvorsorge</strong>!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit der Eigentumsverteilung an Grund und Boden werden die Rahmenbedingungen für die Produktion unserer Nahrungsmittel und für die Lebensverhältnisse im ländlichen Raum geschaffen. Allerdings führen die nach wie vor fortschreitende Flächenversiegelung und der großfläche Aufkauf von Ackerland durch Kapitalanleger zunehmend zu einer Verknappung der Ressource Boden. <strong>Rasant steigende Bodenpreise beschleunigen den Strukturwandel </strong>im Agrarsektor und verändern die sozioökonomischen Verhältnisse im ländlichen Raum, indem sie z.B. Existenzgründer*innen den Einstieg in die Landwirtschaft fast unmöglich machen. Insbesondere in Mecklenburg Vorpommern haben sich die Preise für Ackerland in seit 2006 mehr als vervierfacht. Selbst etablierte Betriebe können die aktuellen Bodenpreise oft nicht mehr aus eigener Kraft bezahlen und begeben sich in Abhängigkeit von Anteilseignern und Banken. <strong>Wenige Großbetriebe bewirtschaften zunehmend große Agrarflächen</strong> mit weniger festen Arbeitskräften und mehr Lohnarbeiter*Innen. Eine unter intensivem Preiswettbewerb und Rationalisierungszwang stehende Landbewirtschaftung kann die ökologischen Funktionen und damit auch das Ertragspotenzial des Bodens irreversibel schädigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>“Wachsen oder Weichen” - diese Entwicklung der letzten Jahre setzt vor allem kleine und mittelgroße Betriebe unter Druck. Mit einer durchschnittlichen Flächenausstattung von 274,9 ha ist <strong>Mecklenburg Vorpommern bundesweiter Spitzenreiter bei den landwirtschaftlichen Betriebsgrößen</strong> (Bundesdurchschnitt: 61 ha, Quelle BMEL 2017). Bei den Betrieben handelt es sich vorrangig um Ackerbaubetriebe mit bezogen auf die Fläche geringer Bruttowertschöpfung und geringen Beschäftigtenzahlen (im Mittel 1,3 Arbeitskräfte je 100 ha Betriebsfläche; vgl Dtl. 3,1 Arbeitskräfte/100 ha; Quelle: Klüter 2017). Landwirtschaftsbetriebe in Mecklenburg- Vorpommern sind zudem im besonderen Maße von Anteilskäufen überregionaler Investoren betroffen. Inzwischen liegt die <strong>Kapitalmehrheit in 41% der Agrarbetriebe in den Händen überregionaler Investoren, darunter viele finanzstarke Kapitalanleger aus anderen Branchen</strong>. Überregionale Investoren haben mittlerweile Zugriff auf 34% der Landwirtschaftsfläche (Thünen-Report 52. Tietz, 2017). Auch hier ist Mecklenburg-Vorpommern bundesweiter Spitzenreiter mit der Folge, dass Gewinne vermehrt in andere Regionen abfließen und hiesige ländliche Räume zunehmend verarmen. Diese Zusammenhänge schlagen sich auch im Landschaftsbild nieder: Mecklenburg-Vorpommern ist in weiten Teilen geprägt durch eine intensiv bewirtschaftete, ausgeräumte und artenarme Agrarlandschaft. Diese agrarstrukturelle Entwicklung mitsamt ihrer nachteiligen Folgen für Mensch und Umwelt wird gegenwärtig durch Schlupflöcher im Grundstückverkehrs- und Steuerrecht befördert und durch die überwiegend flächengebundene Auszahlung der EU-Agrarsubventionen verschärft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Bezug auf die besorgniserregende Entwicklung auf dem Bodenmarkt hat die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN 2016 einen Gesetzesentwurf zur Sicherung und Verbesserung der Agrarstruktur in Mecklenburg-Vorpommern (Agrarstrukturgesetz M-V) eingebracht. Seitdem gibt es im Land trotz stetig steigender Bodenpreise und wiederholter Ankündigungen aus dem Landwirtschaftsministerium kaum erkennbare Fortschritte in Sachen Bodenpolitik. Wir fordern daher mit Nachdruck die Umsetzung der folgenden Maßnahmen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Bündnisgrünes Leitbild Bodenpolitik</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unser Ziel ist der Erhalt einer vielgestaltigen Struktur bäuerlich wirtschaftender Betriebe oder Betriebsgemeinschaften. Bündnisgrüne Bodenpolitik schafft den <strong>Rahmen für eine regional verankerte und ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltig agierende Landwirtschaft.</strong> Dabei erkennen wir an, dass eine leistungsfähige, nachhaltige Landbewirtschaftung nicht per se an die Betriebsgröße gekoppelt ist. Speziell in Mecklenburg-Vorpommern sind große Betriebe seit Jahrzehnten charakteristisch für den ländlichen Raum und oftmals fest in der dörflichen Lebenskultur verankert. Allerdings streben wir eine <strong>Diversifizierung von Betriebsgrößen </strong>und landwirtschaftlichen Einkommensquellen an. Die Bodenvergabe muss transparent und fair erfolgen und an <strong>gesellschaftliche Leistungen</strong> wie etwa den Schutz von Boden, Gewässern und Klima gekoppelt sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch eine breite Streuung der Eigentumsverhältnisse und der Förderung von Junglandwirt*innen sowie kleiner und mittelgroßer Betriebe sollen die Lebensverhältnisse im ländlichen Raum verbessert werden. Kommunen, Kreise und das Land Mecklenburg-Vorpommern sollen deshalb eine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik betreiben. Für jetzige und künftige Aufgaben der Daseinsvorsorge sollen sie ihren Grundstücksbesitz erhalten und mehren - <strong>Boden darf nicht länger als Spekulationsobjekt auf Kosten der Allgemeinheit dienen!</strong> Eine Veräußerung ihrer Flächen darf nur die Ausnahme sein und bedarf der Begründung eines besonderen öffentlichen Interesses. Regional verankerte Akteure, eine Vielfalt an landwirtschaftlichen Unternehmen, regionale Wirtschaftskreisläufe und damit die Wertschöpfung vor Ort müssen gestärkt werden. Innovationen und positive Entwicklungen sind nur möglich mit funktionierenden Regionen und Raum zur Entfaltung!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p><strong>Land- </strong><strong>und forstwirtschaftliche Flächen der öffentlichen Hand </strong>sind grundsätzlich nur im Erbbaurecht bzw. als Pachtland zu vergeben. Die Vergabe soll nach Nachhaltigkeitskriterien und nicht nach Höchstgebot erfolgen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist größter Landbesitzer unseres Bundeslandes und kann alleine auf seinen eigenen Flächen eine Menge bewegen und Entwicklungen anschieben! Klare Vergaberichtlinien bei Neuverpachtungen landwirtschaftlicher Flächen aus öffentlicher Hand müssen eingeführt werden, um eine nachhaltige Flächenbewirtschaftung, tiergerechte Haltung und die Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes und der Biodiversität sicherzustellen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>Das Grundstückverkehrsgesetz und das Landpachtverkehrsgesetz liegen nach der Föderalismusreform in der Hoheit der Bundesländer. Das Land soll seine Gesetzgebungskompetenz im landwirtschaftlichen Bodenrecht konsequent nutzen. Notwendig ist eine ambitionierte und nach Möglichkeit ländereinheitliche <strong>Überarbeitung des</strong><strong>Grundstückverkehrsrechts</strong>: Reichssiedlungsgesetz, Landpachtgesetz und Grundstücksverkehrsgesetz müssen durch ein <strong>Agrarstrukturgesetz</strong> Mecklenburg-Vorpommern abgelöst werden. Vergleichbare Vorstöße dazu gab es auch in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wesentliche Punkte dabei sind:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>a) Schaffung eines <strong>Vorkaufsrechts</strong><strong>für die öffentliche Hand</strong> und gemeinnützige Genossenschaften</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>b) Einführung einer Genehmigungspflicht für den Kauf und Verkauf von Anteilen an landwirtschaftlichen Unternehmen (sog. Share-Deals)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>c) Zur Dämpfung des Preisanstiegs für landwirtschaftliche Böden soll eine <strong>Kauf- und Pachtpreisbremse </strong>eingeführt werden. Analog zur Mietpreisbremse soll sich diese am marktüblichen lokalen Wert für Grund und Boden orientieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>d) Einführung einer <strong>Konzentrationsobergrenze und eines Konzentrationsvorbehalts</strong> für die Genehmigung von Verkauf und Verpachtung. Derartige Regulierungen des Bodenmarktes sind auch verfassungsrechtlich gefordert: Das Bundesverfassungsgericht urteilte bereits 1967, dass die Nutzung von Boden nicht vollständig dem Spiel der freien Kräfte und dem Belieben des Einzelnen überlassen werden dürfte. Im Sinne einer gerechten Rechts- und Gesellschaftsordnung müssen die Interessen der Allgemeinheit beim Boden in weit stärkerem Maße zur Geltung gebracht werden als bei anderen Vermögensgütern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>e) Wir wollen, dass <strong>Junglandwirt*Innen, Neueinsteiger*Innen und Betriebsneugründungen, die Land- und Forstwirtschaft nachhaltig betreiben wollen, gezielt gefördert werden</strong> und bevorzugt Zugriff auf Land erhalten. Zum Vergleich: Die Niederlande haben einen dreistelligen Millionenbetrag für ein Förderprogramm zum Ankauf landwirtschaftlicher Flächen für Quereinsteiger*Innen und Neugründer*Innen zur Verfügung gestellt. Neue Ideen und Konzepte wie genossenschaftliches Landeigentum mit Kapital von interessierten Bürger*Innen sollen besonders gefördert werden (z.B. Solidarische Landwirtschaft).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>Es ist ein <strong>transparenter und fairer Grundstücksmarkt </strong>zu schaffen. Eigentümer mit ihrem landwirtschaftlichen Grundbesitz müssen ebenso statistisch erfasst werden wie die Beteiligung von Agrarbetrieben an weiteren oder die Zugehörigkeit zu anderen Unternehmen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern soll mit einer Bundesratsinitiative anstreben, die Erfassungs- und Besteuerungsgrenze für Share-Deals im Grunderwerbssteuergesetz von derzeit 95 Prozent auf 50 Prozent der Unternehmensanteile abzusenken. Zusätzlich sind die für das Land Mecklenburg-Vorpommern vorhandenen Spielräume auszuschöpfen, indem die bisherige Erwerbsteuerfreiheitsgrenze bis zur zulässigen Untergrenze abzusenken ist.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>Für die restlichen Flächen der <strong>Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG)</strong> sollte es ein Verkaufsmoratorium geben. Die verbleibenden ca. 41.400 Hektar landwirtschaftliche Fläche in Mecklenburg-Vorpommern sollen an die öffentliche Hand übertragen werden.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Land Mecklenburg-Vorpommern soll eine Bundesratsinitiative unternehmen, um den nationalen Gestaltungsspielraum hinsichtlich der <strong>EU-Agrarsubventionen</strong> voll auszuschöpfen. 30% der flächenbezogenen EU-Direktzahlungen können an kleinere Betriebe umverteilt werden. Zudem können 15% der flächenbezogenen EU-Direktzahlungen zur Honorierung gesellschaftlicher Leistungen umgewidmet werden. Für Details wird auf die vorliegenden BDK- und LDK-Beschlüsse zur Weiterentwicklung der EU-Agrarförderung verwiesen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit jedem weiteren Verkauf von Land oder Anteilen schwindet der Einfluss und werden Fakten für Jahrzehnte geschaffen! Mecklenburg-Vorpommern hat viele ungenutzte Potentiale zur Gestaltung einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik. Wir GRÜNEN wollen sie schnellstmöglich nutzen – es gibt keine Zeit zu verlieren!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>--- *Quelle: Thünen-Report 52, Studie „Überregional aktive Kapitaleigentümer in ostdeutschen Agrarunternehmen: Entwicklungen bis 2017“, www.thuenen.de/media/publikationen/thuenen-report/Thuenen-Report_52.pdf Klüter, Helmut, 2017-02-02: Die Landwirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns im Vergleich mit anderen Bundesländern. In: Greifswalder Geographische Arbeiten; 2016,53, DOI <span class="underline"><a href="http://hdl.handle.net/11858/00-1735-0000-002C-AF0D-7">http://hdl.handle.net/11858/00-1735-0000-002C-AF0D-7</a>.</span> Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): Daten und Fakten Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft mit Fischerei und Wein- und Gartenbau. Stand 2017. Referat 121 11055 Berlin.<span class="underline"><a href="https://gruenlink.de/1kvh">https://gruenlink.de/1kvh</a></span></p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 02 Apr 2019 15:28:57 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>LANEU: Leitantrag &quot;Was uns zusammenhält&quot;</title>
                        <link>https://ldkmv23-03-2019.antragsgruen.de/ldkmv23-03-2019/Leitantrag_Was_uns_zusammenhaelt-39360</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 22.02.2019)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline"><strong>Was uns zusammenhält: Mecklenburg-Vorpommern ökologisch, solidarisch und weltoffen gestalten</strong></span><br><br>
Am 26. Mai 2019 sind Kommunal- und Europawahlen in Mecklenburg-Vorpommern. Diese Wahlen sind doppelt wichtig. Vor Ort, in den Dörfern und Städten gestalten wir gemeinsam mit vielen Akteurinnen und Akteuren das Zusammenleben. Neben der Kommunalpolitik hat die europäische Politik direkten Einfluss vor Ort und bietet wesentliche Unterstützung für die Regionen. Die komplexen Herausforderungen in unserer globalisierten Welt lassen sich nur gemeinsam lösen. Wir wollen Europäisches und Kommunales gemeinsam denken und so den Grundstein legen dafür, dass wir gut leben können – in einer intakten Umwelt und in einem Gemeinwesen, das Halt gibt. Die neue Buslinie, sichere Radwege, regionales Einkaufen, die Kita, die Sporthalle, Jugend- und Familienförderung, oder summende Blühwiesen:<br>
Alle können am 26. Mai mit ihrer Stimme entscheiden, wer sie im Gemeinderat, in der Stadtvertretung, der Bürgerschaft, in den Kreistagen und im Europäischen Parlament vertritt und welche Projekte wirklich angepackt werden.<br><br><strong>Jede Stimme für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN trägt dazu bei, den Zusammenhalt in unserem Land und von Europa zu stärken und den Aufbruch in eine nachhaltige Zukunft voranzubringen!</strong><br><br><strong>Naturvielfalt und Umwelt schützen</strong><br>
Gerade die kommunale Ebene ist für die Umweltpolitik von zentraler Bedeutung: Hier werden beispielsweise Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien genehmigt, Schutzgebiete für den Natur- und Landschafts- sowie den Grundwasserschutz ausgewiesen, und Maßnahmen gegen Lärm ergriffen.<br>
Wir wollen Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten verbessern und dazu auch die Natur- und Landschaftsschutzgebiete wirksamer schützen und Biotopverbundsysteme schaffen. Wir GRÜNE setzen uns in den Städten und Gemeinden dafür ein, dass Gewässer- und Wegerandstreifen in kommunalem Eigentum wieder als ungenutzte Saumstrukturen die Landschaft beleben.<br>
Initiativen für pestizidfreie Kommunen oder „Essbare Städte“ wollen wir voranbringen.<br>
In den Städten wollen wir Bäume und Grünflächen erhalten, grüne Achsen mit attraktiven Geh- und Radwegen schaffen und die Aufenthaltsqualität in den Städten und Dörfern steigern. Bei der Stadt- und Dorfentwicklung soll Innenentwicklung und flächensparendes Bauen Vorrang haben.<br>
Mit kommunalen Initiativen wollen wir Müll reduzieren, Mehrwegsysteme wie ReCup fördern, Plastik vermeiden und ressourcenschonendes Wirtschaften erleichtern.<br><br><strong>Klimakrise meistern - Klimaschutz vorantreiben </strong><br>
Die Klimakrise ist die größte akute Gefahr der Menschheit. Um sie zu meistern müssen wir die Energiewende konsequent umsetzen. Klimaschutz fängt dabei in den Kommunen an. Deshalb werden wir weiter darauf hinwirken, dass in allen Städten und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern ambitionierte Klimaschutzkonzepte entwickelt und umgesetzt werden.<br>
Dafür wollen wir den Anteil der Klimaschutzprojekte sowohl an den Maßnahmen<br>
des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), als auch des Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im operationellen Programm der Landesregierung mindestens für die Förderperiode 2021-2027 stark erhöhen. Zudem fordern wir, dass zukünftig insgesamt keine Projekte gefördert werden, die klimaschädlich sind.<br><br>
Wir wollen, dass die Kommunen eine Vorbild- und Vorreiterfunktion einnehmen bei der Senkung des Energieverbrauchs ihrer Gebäude, bei der energiesparenden, ökologischen Planung neuer Bau- und Gewerbegebiete, bei der Ausweisung von Standorten für die Erzeugung von Erneuerbaren Energien. Die Stadtwerke wollen wir als Motoren der Energiewende stärken. In den Häfen des Landes wollen wir flächendeckend Landstrom einrichten und die Gebührenordnungen so<br>
anpassen, dass sie eine ökologische Lenkungswirkung entfalten.<br><br>
Auch der Verkehrswende kommt bei der Einhaltung des deutlich unter 2 Grad Ziels eine wichtige Rolle zu. In vielen Regionen unseres Landes werden Dörfer fast nur von Schulbussen angefahren. Dabei ist ein funktionierender Öffentlicher Personennahverkehr nicht nur gut für das Klima, er garantiert auch Teilhabe und sorgt mit dafür, dass der ländliche Raum nicht leer gezogen wird. Wir unterstützen darum ergänzende Rufbussysteme. Ziel muss dabei sein, die ÖPNV-Flotten der Städte und Landkreise auf alternative Antriebe umzustellen, um so CO2-Emmissionen zu reduzieren. Wir brauchen einen gut ausgebauten und getakteten Bus- und Bahnverkehr zu und in den Städten, um die Straßen von den täglichen Ein- und Auspendelautoverkehren zu entlasten. Gut ausgebaute Radwege gehören ebenfalls zu einem guten, klimaverbessernden Verkehrskonzept. Radfahren ist gesund, schont das Klima, braucht wenig Platz und verursacht weder Lärm noch Abgase. Die Ausgaben für den Bau von Radwegen wollen wir deutlich erhöhen und Lücken im Radwegenetz schließen. Gerade Kinder und Senior*innen sollen sich in Mecklenburg-Vorpommern komfortabel und sicher mit dem Fahrrad fortbewegen können. Fahrradfahrer*innen, Fußgänger*innen und dem ÖPNV müssen in unserem Land gleichberechtigt Raum zugewiesen werden. Fahrradabstellanlagen an ÖPNV-Knotenpunkten solleb mit Luftpump- und E-Bike-Lade-Stationen ausgestattet werden. Grüne Verkehrspolitik verbessert die Mobilität von Menschen und Gütern und gestaltet den Verkehr klimafreundlicher. Die Mehrzahl der Wege sollte sicher und komfortabel mit nachhaltigen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden können.<br><br>
Mecklenburg-Vorpommern war im vergangenen Jahr das beliebteste innerdeutsche Urlaubsziel. Das ist für die Urlaubsregionen jedoch Segen und Fluch zugleich, denn an Anreise- und Regentagen sind die Straßen verstopft. Darum setzen wir uns ein für Anreisemöglichkeiten mit der Bahn und die Wiedereinrichtung der Südbahn, der Usedom-Südanbindung über die Karniner Brücke und der Darßbahn. Wir brauchen aber auch den Lückenschluss Rehna-Schönberg, damit die Bahnfahrt von Gadebusch nach Lübeck nicht mehr drei Stunden dauert. Wir brauchen eine ICE-Verbindung Berlin - Schwerin - Lübeck - Kopenhagen, um den Anschluss Mecklenburg-Vorpommerns an das europäische Fernzugnetz zu garantieren. So werden sowohl Klima und Umwelt als auch Nerven von Einheimischen und Tourist*innen geschont. Vor Ort brauchen wir aufeinander abgestimmte Bus- und Bahnlinien und günstige regionale ÖPNV-Tickets wie die Kaiserbädercard, die für unkomplizierte Mobilität auf der Insel Usedom und Umgebung sorgt.<br><br>
Um Mecklenburg-Vorpommern insbesondere auch in den küstenfernen Regionen sowohl für die Bewohner*innen als auch die Tourist*innen infrastrukturell aufzuwerten und zu erschließen, möchten wir &quot;Rad- und Fußwege auf dem Land“ gezielt als wichtige Infrastrukturprojekte über den ELER- bzw. EFRE-EU-Fond mittels eines neuen Förderschwerpunktes angehen.<br><br><strong>Für eine nachhaltige Landwirtschaft, die Stadt und Land verbindet</strong><br>
Die Art und Weise wie Böden landwirtschaftlich bewirtschaftet werden, hat weitreichende Folgen für die Umwelt, das Klima, die Qualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse, für die Gewässer und Artenvielfalt. Das Ziel von Landwirtschaft muss sein, die natürlichen Eigenschaften der Böden mindestens zu erhalten. Wir setzen deshalb auf eine Landwirtschaftspolitik, die den Humusgehalt erhöht und die Bodenfruchtbarkeit auch ohne chemisch-synthetischen Dünger dauerhaft erhält. Als zukunftsfähig wollen wir die ökologische Landwirtschaft stärken, denn Agroindustrie, die mit gewaltigem Energieaufwand produziert und gleichzeitig Gewässer, Wälder und Luft mit Stickstoffverbindungen überlastet, ist nicht nachhaltig und darf nicht weiter gefördert werden.<br>
Neben klaren Vorgaben durch Gesetze und Verordnungen, der Umverteilung der Fördermittel und qualifizierter Beratung kann die umweltgerechte und ökologische Landwirtschaft durch zukunftsweisende Vereinbarungen zwischen Landnutzer*innen und Kommunen sowie anderen öffentlichen oder privaten Landeigentümer*innen gestärkt werden. Durch BÜNDNISGRÜNE Initiativen werden beispielsweise zahlreiche kommunale Flächen in Mecklenburg-Vorpommern glyphosatfrei bewirtschaftet.<br>
Um eine ökologischere Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern auszuweiten, braucht es viele Akteure. Neben Politik und Verwaltung, die die Rahmenbedingungen definieren und kontrollieren, sind das in erster Linie die Landwirt*innen und Landeigentümer*innen. Fördernde Netzwerke von Nutzer*innenverbänden, Naturschutzorganisationen, Wissenschaftler*innen und Agrarinitiativen sind dabei ebenso wichtig. Beispiele sind das Aktionsbündnis für gentechnikfreie Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, lokale Bürgerinitiativen gegen industrielle Tierhaltung und die Dialogprozesse der Greifswalder Agrarinitiative.<br><br>
In Mecklenburg-Vorpommern werden jährlich knapp 400 Mio. € an EU-Agrarförderung (GAP) als pauschale Flächenprämie an die Landwirt*innen direkt ausgeschüttet. Diese leistungsungebundenen Zahlungen belohnen lediglich Besitz und Größe, tragen zu den massiven Boden- und Pachtpreissteigerungen bei und verstärken so das „Wachsen oder Weichen“ in der Landwirtschaft. Sie entfalten keine Lenkungswirkung auf die Art der Bewirtschaftung. Wir wollen die GAP neu ausrichten - einerseits weg von den ineffizienten, pauschalen Direktzahlungen, um die Pacht- und Bodenpreisexplosion zu stoppen, andererseits hin zu einer verbesserten Ausstattung der 2. Säule für eine explizite Förderung einer naturverträglichen, ökologischen Landwirtschaft. Die europäische Landwirtschaftspolitik muss diejenigen Landwirte belohnen, die Artenvielfalt, Klima, Böden und Gewässer schützen sowie Tiere artgemäß halten.<br><br><strong>Nachhaltig Wirtschaften für die Menschen in den Regionen</strong><br>
Wir setzen auf ressourcenschonendes Wirtschaften, das Lebensqualität schafft, Mitbestimmung ermöglicht sowie Sozialstandards und Geschlechtergerechtigkeit achtet.<br>
Beschaffungs- und Ausschreibungsrichtlinien sollen diesen Standards genügen und regionale und fair gehandelte Produkte und Dienstleistungen bevorzugen. Öffentliche Ausschreibungen wollen wir über kleine Losgrößen so gestalten, dass regionale Unternehmen eine realistische Chance im Bieterwettstreit haben.<br>
Für eine bessere Wertschöpfung aus und für die Regionen wollen wir regionale Kreisläufe ankurbeln, eine gemeindeübergreifende Zusammenarbeit stärken und innovatives Wirtschaften fördern. Start-ups und die Förderung kleiner, nachhaltiger Unternehmen sehen wir als Aufgabe der kommunalen Wirtschaftsförderung. Diese Wirtschaftsförderung muss den SDG (Sustainable Development Goals) Maßgaben genügen. EFRE-Mittel sollen gemeinwohlökonomische Unternehmen besonders fördern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kreuzfahrttourismus und Kreuzfahrtindustrie hat eine hohe wirtschaftliche Bedeutung für Mecklenburg-Vorpommern. Aida ist seit Jahren das größte ansässige Unternehmen im Land. Die Genting-Werften mit Ihrem Schwerpunkt im Bau von Kreuzfahrtschiffen wachsen kontinuierlich. Allerdings ist die Kreuzfahrtindustrie von unserem Ziel der Verbindung von Wirtschaft und Nachhaltigkeit noch weit entfernt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kreuzfahrttourismus produziert überall auf der Welt massive Umweltschäden durch Schadstoffausstoß und Ressourcenverbrauch.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir setzen uns für eine Transformation der Wirtschaft hin zu einer Green-Economy ein. Das bedeutet, dass nicht nachhaltige Wirtschaftszweige sich wandeln und im Zweifel schrumpfen müssen, während wir ressourcenschonende innovative Wirtschaftszweige gezielt fördern wollen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deshalb setzen wir uns als BÜNDNISGRÜNE dafür ein, die aktive Ansiedlungspolitik für die Kreuzfahrtindustrie zu beenden, neue Antriebskonzepte zu fördern und auf einen konsequenten Ausbau eines sanften Tourismus zu setzen. Das dient auch der Diversifizierung der Wirtschaft und damit einer geringeren Anfälligkeitgegenüber Konjunkturschwankungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen Forschung und Wissenschaft in Mecklenburg-Vorpommern stärker fördern. Damit erhalten und schaffen wir weitere kreative Frei- und Denkräume in den vielfältigen Forschungseinrichtungen in unserem Land. Wir setzen uns für faire Karrierechancen, verlässliche Finanzierung und Ausstattung der Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine leistungsstarke Infrastruktur ist für die Meeresforschung unabdingbar. Wir setzen uns daher für eine umfassende Finanzierung der Meeresforschung ein. Dies umfasst unter anderem die laufende Instandhaltung und Erneuerung der Forschungsflotte im Eigentum unseres Landes. Die Herausforderungen, vor die uns der Ozeanwandel in der Ostsee stellt, können wir nur gemeinsam mit den anderen norddeutschen Bundesländern und letztendlich in Zusammenarbeit mit allen baltischen Staaten meistern. Aufgrund dieser gemeinsamen Verantwortung, aber auch aufgrund der hohen Kosten sind Kooperationen hier besonders wichtig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die EU unterstützt Forschung und Lehre in den Universitäten und Hochschulen des Landes. So wird in Rostock etwa an einer Verbesserung der Herzklappentransplantation geforscht. Die Unterstützung solcher Forschungsprojekte durch die EU schafft nicht nur mehr Arbeitsplätze und Ausbildungsmöglichkeiten. Sie bereitet auch Chancen, dass sich aus der Hochschulforschung Unternehmen ausgründen, die mehr wirtschaftliches Potenzial ins Land bringen. Wir fordern die Landesregierung auf, diese Chancen kommunal ernst zu nehmen und stärker zu unterstützen. Zudem wollen wir die internationale Forschung kommunal unterstützen, etwa durch die stärkere Zusammenarbeit mit Partnerstädten, das Werben für ein Auslandsstudium in MV und die Unterstützung von Erasmusstudent*innen. Zudem wollen wir das Erasmus+ Programm in MV bekannter machen und so mehr Menschen ermöglichen, es zu nutzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Kultur verbindet </strong><br>
Kultur verbindet Menschen und Regionen, Stadt und Land, regt zum Nachdenken, Diskutieren und Bleiben an. Nicht nur deshalb ist sie für uns unverzichtbar. Damit Kultur ihre volle Wirkung entfalten kann, muss sie sich frei entwickeln können und erlebbar sein. Damit Kultur unabhängig vom eigenen Auto erlebt werden kann, wollen wir das Angebot von Theaterbussen - wie es sie von Mai bis Oktober beispielsweise auf Rügen gibt - auch auf andere Regionen und Theater ausweiten.<br>
Wir treten für starke Kreiskulturräte ein, die die Interessen von Kulturschaffenden bündeln und für Vernetzung untereinander sorgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kultur ist mehr als nur das Sahnehäubchen, sie ist ein echter Standortfaktor. Wir wollen, dass in allen<br>
Kreisen und Kommunen eine Mindestfinanzierung für Theater und freie Kulturträger garantieren<br>
können. Das Land hat hier entsprechend zu unterstützen.<br><br><strong>Solidarisches Miteinander - der sozialen Verantwortung gerecht werden</strong><br>
Alle Menschen sollen unabhängig von ihrer finanziellen Situation am täglichen Leben und Miteinander in unseren Städten und Dörfern teilhaben können. Deshalb treten wir BÜNDNISGRÜNE für gut ausgestattete Schulen, Begleitung, Betreuung und Beratung in prekären Lebenslagen, bezahlbaren Wohnraum und eine gute kommunale Daseinsvorsorge mit umfassenden sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Dienstleistungen ein. Auf eine flächendeckende, gute Gesundheitsversorgung, generationengerechtes Wohnen, Barrierefreiheit und Zugang zu guter Pflege muss besondere Aufmerksamkeit gelegt werden.<br><br>
Wir wollen, dass Kommunen beim Wohnungsbau einen relevanten Anteil mietpreisgebundener Wohnungen vorgeben und selbst in den sozialen Mietwohnungsbau investieren. Wir unterstützen auch Baugemeinschaften und Genossenschaften, die preiswert Wohnraum schaffen.<br>
Europäische Investitionen in Gemeindehäuser und Orte des Austausches und der Zusammenkunft, wie etwa in Blowatz, Lassahn oder Diemitz wollen wir verstärken. Es sind diese Orte, an denen Menschen zusammenkommen, sich austauschen und die Dorfgemeinschaft wiederaufleben lassen können.<br><br>
Ebenso haben für uns gute Bildung und qualitative Betreuung in gut ausgestatteten, sanierten Kitas und Schulen hohe Priorität. Bedarfsgerechte Öffnungszeiten und ein guter Personalschlüssel in Kitas sind ebenso wichtig wie eine faire Entlohnung der Erzieher*innen, Betreuer*innen und Lehrenden.<br>
Eine gesunde Ernährung ist für Kinder- und Jugendliche besonders wichtig. Wir wollen, dass in Kitas, Horten und Schulen mehr Essen aus biologisch angebauten und regionalen Zutaten angeboten wird, und die DGE Standards in allen Kitas und Schulen umgesetzt werden. Perspektivisch wollen wir, dass in den Einrichtungen bzw. vor Ort gekocht wird.<br>
Wir setzen uns für den Erhalt des europäischen INTERREG Programmes ein. Durch dieses werden die Menschen entlang der Oder, egal ob in Deutschland oder Polen, zusammengebracht und können miteinander in Austausch stehen. So wird etwa Schüler*innen ermöglicht gemeinsam zu musizieren oder Sport zu treiben. In dem Projekt „Sprache verbindet – Abbau sprachlicher Barrieren als Schlüssel für eine engere Zusammenarbeit in der Euroregion Pomerania“ wird Beamten der Stadt Greifswald die Möglichkeit gegeben Polnisch zu lernen. Gleiches findet auch in Szczecin statt. So entsteht gegenseitiges Verständnis und Vertrauen.<br><br><strong>Für ein landesweites kostenloses Schul- und Freizeitticket</strong><br>
Der Weg zur Schule hängt für Schüler*innen in Mecklenburg-Vorpommern in sehr unterschiedlichem Maße davon ab, wo sie wohnen. Ein Flickenteppich von unterschiedlichsten Regelungen, das ist das Ergebnis der durch den Landtag beschlossenen Regelung des § 113 Schulgesetz MV. Je nachdem, wo ein Schulkind lebt, bekommt es entweder die Fahrt nur zur zuständigen Schule bezahlt, oder es bekommt einen Fahrtkostenzuschuss bei Besuch einer nicht zuständigen Schule, manchmal aber nur dann, wenn eine festgelegte Entfernung überschritten wird. In einigen Landkreisen kann zusätzlich für kleines oder auch großes Geld ein Freizeitticket hinzugekauft werden. In anderen fahren die Kinder komplett kostenfrei in öffentlichen Verkehrsmitteln.<br>
Ein solches Regel-Sammelsurium schafft unnötige Verwaltungskosten und große Ungerechtigkeiten. Wir wollen deshalb eine landeseinheitliche Regelung im Schulgesetz. Wir wollen ein landesweit gültiges kostenfreies Kinder- und Jugendticket für alle öffentlichen Verkehrsmittel im Land. Bis zu dessen Einführung muss im Finanzausgleichsgesetz geregelt werden, dass der für die Kommunen durch die Schülerbeförderung anfallende Kostenanteil auf maximal 50 % beschränkt wird. Hierfür werden sich GRÜNE in allen kommunalen Vertretungen einsetzen, denn nur gleiche Bedingungen für alle, egal ob Schüler*in oder Auszubildende*r, sind faire Bedingungen.<br><br><strong>Starke Beteiligung und gleiche Rechte</strong><br>
Wir leben Bürgerbeteiligung und wollen eine Politik des Miteinanders weiter etablieren. Die Öffentlichkeit soll über anstehende Projekte frühzeitig informiert und Bürger*innen zu wichtigen Planungen angehört und einbezogen werden. Wir setzen uns für Ortsteilbudgets und die schrittweise Einführung von Bürgerhaushalten ein.<br>
Die Ausschusssitzungen der Kreistage, Stadtvertretungen, Bürgerschaften und Gemeindevertretungen sollen grundsätzlich öffentlich sein. Die Vorlagen und Protokolle aus diesen öffentlichen Sitzungen sollen online zur Verfügung gestellt werden. Sitzungen der Kreistage, Stadtvertretungen und Bürgerschaften sollen, zum Beispiel via Onlinestream, übertragen werden.<br><br>
Wir wollen die Chancen und Potentiale der Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung gezielt nutzen, um den Bürgerservice zu modernisieren und zu verbessern. Informationsmöglichkeiten im Internet müssen ausgebaut und verbessert werden. Dazu gehören u.a. Benutzerfreundlichkeit, Mehrsprachigkeit und Barrierefreiheit. Auch Informationen über Bebauungspläne und andere städtische Planungen und Konzepte müssen im Internet leicht zugänglich sein. Die Bürger*innen müssen überall unkompliziert Behördengänge auch online erledigen können.<br><br>
Die Versorgung mit einer guten Breitbandinfrastruktur ist ein wichtiger Standortfaktor speziell für den ländlichen Raum, und Grundvoraussetzung für die Teilhabe aller. Unternehmen brauchen leistungsfähige Glasfaseranschlüsse, um wettbewerbsfähig zu bleiben, und für die Bürgerinnen und Bürger hat sich das Internet zu einem elementaren Bestandteil des Alltagslebens entwickelt. Daher sind die bestehenden Lücken in der Breitbandversorgung zeitnah zu schließen und eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten.<br><br>
Wir wollen Chancengleichheit für alle. Wir setzen uns dafür ein, dass Frauen gleichberechtigt in der Kommunalpolitik vertreten sind und gehen als GRÜNE mit gutem Beispiel voran, indem wir unsere Listen paritätisch aufstellen. Die Büros der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten müssen personell und finanziell gut ausgestattet sein, um wirkungsvoll arbeiten zu können. Wir setzen uns ein für mehr familienfreundliche Arbeitszeitmodelle und Kinderbetreuungsangebote in den Verwaltungen und kommunalen Einrichtungen.<br><br>
Auch Kinder und Jugendliche müssen ihre Ideen und Einschätzungen in die Kommunalpolitik einbringen können. Deshalb wollen wir Kinder- und Jugendparlamente und andere Beteiligungsformen zum Beispiel Jugendbeiräte fördern.<br><br>
Kleine soziale Projekte in den Kommunen zeigen oft große Wirkung und haben für alle Bürger*innen einen hohen Mehrwert. Interkulturelle Projekte, die das Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen, Religionen und Weltanschauungen befördern, sowie geschlechtsspezifische Präventionsarbeit, Initiativen gegen Rechtsextremismus und der Heimat- und Kulturverein brauchen die Unterstützung der gesamten Kommune.<br><br><strong>Für starke Kommunen</strong><br>
Vielen Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern droht der Verlust der finanziellen Eigenständigkeit. Freiwillige Aufgaben und zukunftsfähige Investitionen können nicht getätigt werden, weil die Gemeinden und Landkreise häufig noch nicht einmal den für Förderprogramme notwendigen Eigenanteil erbringen können. Die Kommunen wissen am besten, wo sie investieren wollen und müssen. Das Land hält die Kommunen kurz und fährt gleichzeitig jährlich Haushaltsüberschüsse im dreistelligen Millionenbereich ein. Deshalb plädieren wir für eine angemessene und aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen. Wir schließen uns dem Städte- und Gemeindetag an, der eine auf Dauer einzurichtende Infrastrukturpauschale in Höhe von 166 € je Bürger*in fordert, um damit ab dem Jahr 2020 auf den Durchschnitt aller Flächenländer bei den Finanzzuweisungen zu kommen. Nur so können gleichwertige Lebensverhältnisse geschaffen und verhindert werden, dass der Nordosten noch weiter von der Entwicklung abgehängt wird.<br>
Gleichzeitig müssen Aufgaben, die in den letzten Jahren vom Land auf die Kommunen übergegangen sind, auf ihre Ausfinanzierung hin überprüft werden. Nur so kann erreicht werden, dass Infrastruktur erhalten und ausgebaut werden kann. Radwege, Feuerwehren, Kindergärten, Schulen, Kultureinrichtungen und Vereine warten dringend darauf.<br>
Die Förderprogramme der EU sollen auch den Menschen die Möglichkeiten geben, eigenständig ihr Umfeld zu verbessern, die konkreten Probleme vor Ort zu lösen, und die Chancen der verschiedenen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns zu nutzen.<br>
Wir möchten einerseits das Beratungsangebot für Bürger*innen in den Kommunen weiter ausbauen, andererseits aber auch Hürden abbauen. Um mehr Projekte zu ermöglichen, wollen wir den Eigenanteil der Förderung absenken, die Möglichkeit schaffen, sich von der Vorausleistung zu befreien und Fristzeiträume erweitern. So können sich mehr Menschen beteiligen.<br><br>
Knapp 2,3 Milliarden Euro erhält Mecklenburg-Vorpommern innerhalb der siebenjährigen<br>
Förderperiode insgesamt von der EU. Doch obwohl die Förderperiode nur noch 22 Monate andauert, sind weniger als 30% der Mittel genutzt worden. Dieser Wert ist<br>
bundesweit unterdurchschnittlich und konstatiert Verwaltungsversagen. Etliche Projekte<br>
sind noch nicht angefangen. Die Landesregierung schafft es nicht, die Unterstützung, die<br>
sie bekommt, zu nutzen. Wir fordern daher eine Verbesserung der Verwaltungsstrukturen<br>
und ein automatisiertes Monitoring, das Regierung und Parlament regelmäßig über den<br>
Fortschritt der Förderprojekte informiert und so zur Umsetzung motiviert.<br><br><br>
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN MV will Europa demokratischer machen, die Souveränität des Europäischen Parlaments stärken und den Einfluss des Rates abschwächen. Wir machen uns stark für ein geeintes Europa, das die Menschen im Vordergrund sieht. Ein Europa, das zusammenhält, Kulturen stärkt und verknüpft, durch sprachlichen Austausch Solidarität garantiert, Vertrauen in die Fähigkeiten seiner Bürger*innen hat und ihnen die<br>
Chancen gibt, die sie brauchen, um zu wachsen, sich zu entwickeln und einander zu<br>
vertrauen. <strong>Ein Europa</strong><strong>, dass die Regionen stärkt und uns verbindet</strong><strong>. </strong></p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 01 Apr 2019 17:55:56 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V3NEU: Für ein rechtsstaatliches Polizeigesetz in Mecklenburg-Vorpommern</title>
                        <link>https://ldkmv23-03-2019.antragsgruen.de/ldkmv23-03-2019/Fuer_ein_rechtsstaatliches_Polizeigesetz_in_Mecklenburg-Vorpommern-38554</link>
                        <author>LAG DIR (beschlossen am: 22.03.2019)</author>
                        <guid>https://ldkmv23-03-2019.antragsgruen.de/ldkmv23-03-2019/Fuer_ein_rechtsstaatliches_Polizeigesetz_in_Mecklenburg-Vorpommern-38554</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für ein rechtsstaatliches Polizeigesetz in Mecklenburg-Vorpommern</strong><br><br><strong>Mecklenburg-Vorpommern ist ein sicheres Bundesland</strong><br><br>
Die Gesamtzahl der Straftaten, die in Mecklenburg-Vorpommern in der polizeilichen Kriminalstatistik erfasst werden, geht seit Jahren zurück. Die im April 2018 vorgestellte Statistik für das Jahr 2017 verzeichnete die niedrigste Fallzahl und die geringste Kriminalitätsbelastung pro Einwohner für unser Bundesland seit Bestehen der Statistik. Alles deutet darauf hin, dass sich dieser Trend fortsetzt.<br><br><em><strong>Innenminister nutzt Sicherheitsdebatte zum Abbau von Bürgerrechten</strong></em><br><br>
Dennoch hat Innenminister Lorenz Caffier (CDU) den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes in die Verbandsanhörung gegeben, der neue Befugnisse für die Polizei unseres Bundeslandes vorsieht und die bestehenden Eingriffshürden deutlich absenkt. Der Minister nutzt dabei mit der Novellierung des Polizeigesetzes die allgegenwärtige Sicherheitsdebatte und baut systematisch Bürgerrechte ab. Nach Angaben von Caffier werden Polizei und Ordnungsbehörden &quot;zukünftig in weiteren Bereichen präventiv handeln können, in denen es ihnen bisher nicht möglich war und bevor eine Straftat begangen wird.&quot; Das spricht dafür, dass der Anknüpfungspunkt für polizeiliches Handeln weiter in das Gefahrenvorfeld verlagert werden soll.<br><br><strong>Bürgerrechte dürfen nicht ausgehebelt werden</strong><br><br>
Ohne Zweifel: Mecklenburg-Vorpommern braucht eine bürgernahe, transparente, effektive und qualifizierte Arbeit der Polizei und der Gefahrenabwehrbehörden. Dabei dürfen Bürgerrechte jedoch nicht ausgehebelt werden. Ausufernde Überwachungsmaßnahmen wie die geplante Einführung von Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und Online-Durchsuchung stellen letztlich eine Erlaubnis zum staatlichen Hacken dar. Solche Eingriffe in die Integrität von IT-Systemen dürfen nicht Grundlage staatlichen Handelns werden. Daneben werden bereits bestehende Befugnisse erweitert, um noch mehr Daten zu sammeln, etwa durch einen Ausbau der Videoüberwachung. Dadurch werden immer mehr Unbeteiligte betroffen. All diese Maßnahmen bedrohen unseren demokratischen und liberalen Rechtsstaat.<br><br><strong>Ein lückenhafter Caffier ist nicht die Antwort auf das digitale Zeitalter</strong><br><br>
Lorenz Caffier meint, sein Gesetzentwurf sei die &quot;Antwort auf das digitale Zeitalter&quot;. Das Gegenteil ist der Fall. Nach allem, was wir wissen, schafft dieser Gesetzentwurf mehr Sicherheitslücken, als er schließt. Statt solche Softwarebugs zu beseitigen, nutzt der Staat diese aus und nimmt damit eine massive Gefährdung der Bürgerinnen und Bürger in Kauf.<br><br>
Eine Antwort auf das digitale Zeitalter wäre aber nicht weniger, sondern mehr Sicherheit für IT-Systeme. Daran sollte das Innenministerium arbeiten und nicht an der Schaffung neuer Befugnisse für die Landespolizei, die angesichts der vielfach kritisierten Aufnahme von Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung in das Bundeskriminalamtgesetz im Übrigen auch nicht mehr notwendig sind.<br><br><strong>Wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wenden uns gegen</strong><br><br>
- die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Online-Durchsuchung im Sicherheits- und Ordnungsgesetz. Bei diesem verdeckten Zugriff auf private Laptops und PCs handelt es sich um einen Eingriff in die Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme, gegen den sich der über die Menschenwürde absolut geschützte Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht verteidigen lässt.<br><br>
- die Einführung der Quellen-TKÜ in Mecklenburg-Vorpommern. Bei dieser Sonderform der Telekommunikationsüberwachung wird auf dem Laptop oder PC, mit dem die zu überwachende Kommunikation getätigt wird, eine Software installiert, die die Kommunikation vor einer etwaigen Verschlüsselung mitschneidet und an die Polizei übermittelt. Auch hier wird in einen geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung eingedrungen. Damit werden elementare Bürgerrechte beschnitten.<br><br>
- eine weitere Verlagerung des polizeilichen Handelns in das Gefahrenvorfeld. Das Konzept der &quot;drohenden Gefahr&quot; lehnen wir ab. Als &quot;Gefahr einer Gefahr&quot; stellt diese keine hinreichend klare Voraussetzung für polizeiliches Handeln dar.<br><br>
- eine unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung begründete Ausweitung von Vorfeldmaßnahmen auf andere Bereiche, die keine schwerwiegende Gefährdung von Leib und Leben darstellen.<br><br><strong>Wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern die Landesregierung dazu auf,</strong><br><br>
- den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes endlich zu veröffentlichen und so eine gesamtgesellschaftliche Debatte zu ermöglichen,<br><br>
- am Begriff der Gefahr für die öffentliche Sicherheit als Anknüpfungspunkt für polizeiliches Handeln festzuhalten,<br><br>
- das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeskriminalamtgesetz nicht zum Vorwand für die Ausweitung von Vorfeldmaßnahmen zu nehmen, sondern lediglich verfassungswidrige Vorschriften im Sicherheits- und Ordnungsgesetz zu korrigieren,<br><br>
- die europäische Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten (JI-Richtlinie) mit ihren Mindeststandards für Datenverarbeitungen durch Polizei und Justiz konsequent in innerstaatliches Recht umzusetzen. Das muss die darin vorgesehenen Kontrollbefugnisse für den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einschließen und<br><br>
- den Rechtsanwendern den sachgerechten Umgang mit den neuen Rechtsvorschriften durch eine klare Abgrenzung der Anwendungsbereiche von JI-Richtlinie einerseits und Datenschutzgrundverordnung andererseits zu erleichtern.<br><br><strong>Für einen freiheitlichen und starken Rechtsstaat</strong><br><br>
Wir Grüne stehen für einen freiheitlichen und damit starken Rechtsstaat, denn nur der gewährleistet Sicherheit. Mecklenburg-Vorpommern soll für alle Menschen, die hier leben, ein sicheres Land bleiben. Wir wollen eine zielgerichtete und dadurch effektive Gefahrenabwehr. Darüber hinaus brauchen wir ein weitergehendes Verständnis von Sicherheitspolitik, das Prävention, Bildung, Radikalisierung, Klimaschutzpolitik, kriminalitätsmindernde städtebauliche Veränderungen und Entwicklungszusammenarbeit umfasst. Symbolpolitik und Populismus à la Lorenz Caffier gefährden das Vertrauen in den Rechtsstaat und sind fehl am Platze!</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Begründung wird nachgereicht.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 01 Apr 2019 16:55:10 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V2NEU: Mecklenburg-Vorpommern plastikfrei!</title>
                        <link>https://ldkmv23-03-2019.antragsgruen.de/ldkmv23-03-2019/motion/11176</link>
                        <author>Christopher Dietrich (KV Rostock)</author>
                        <guid>https://ldkmv23-03-2019.antragsgruen.de/ldkmv23-03-2019/motion/11176</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Städte wie Greifswald, Rostock, Stralsund und Neubrandenburg haben der Müllflut im öffentlichen Raum –zumeist als Ergebnis bündnisgrüner Initiativen – bereits den Kampf angesagt. So schreibt die Hansestadt Rostock per Abfallsatzung vor, dass in kommunalen Einrichtungen und bei städtischen Veranstaltungen kein Einweg-Plastik angeboten werden darf. Greifswald hat mit dem Recup-System als erste größere Stadt des Landes ein Pfandbecher-System für „Coffee to go“ etabliert, andere Städte ziehen inzwischen nach.<br><br>
Das Land Mecklenburg-Vorpommern erfüllt seine Vorbildfunktion bislang noch nicht. Die Landesregierung hat bislang weder substanzielle Initiativen zur Abfallvermeidung initiiert noch die Vorstöße der Kommunen spürbar unterstützt.<br><br>
Wir fordern die Landesregierung daher zu folgenden Maßnahmen auf:<br><br><strong>1. In das Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern und die Beschaffungsrichtlinie M-V werden statt der bisherigen Kann-Bestimmungen verbindliche umweltbezogene Vorgaben aufgenommen.</strong><br><br>
Vorbild sind dabei Vorschriften wie z. B. in Baden-Württemberg, die den Umwelt- vor den Preisaspekt stellen: <em>„Im Rahmen der Vergabevorschriften ist unter den am Markt befindlichen und für den vorgesehenen Verwendungszweck gleichwertig geeigneten Erzeugnissen beziehungsweise Dienstleistungen das Angebot zu bevorzugen, das bei der Herstellung, im Gebrauch und/oder in der Entsorgung die geringsten Umweltbelastungen hervorruft.“ (VwV Beschaffung BaWü)</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2. In Einrichtungen des Landes und auf Flächen, die sich im Eigentum des Landes befinden, sind Speisen und Getränke nur in wieder verwendbaren Verpackungen und Behältnissen auszugeben. Das gleiche gilt für alle Veranstaltungen in Verantwortung des Landes und nachgeordneter Institutionen (zum Beispiel Mecklenburg-Vorpommern-Tag).</strong><br><br><strong>3. Bei Verpachtungen oder Auftragsvergaben an Dritte (z. B. Kantinenbewirtschaftungen) durch das Land sind entsprechende Grundsätze aufzunehmen.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>4. Das Land wirkt auf Gesellschaften und Körperschaften, an denen es beteiligt ist, mit dem Ziel ein, auch hier ausschließlich wieder verwendbare Verpackungen und Behältnisse zu verwenden.<br><br>
5. Das Land setzt sich bei großen in Mecklenburg-Vorpommern tätigen Dienstleistern wie der Deutschen Bahn dafür ein, ebenfalls auf Einwegverpackungen und -behältnisse zu verzichten.<br><br>
6. Das Land unterstützt die Kommunen stärker in ihren Bestrebungen zur Müllvermeidung, zum Beispiel durch finanzielle Beteiligung bei der Einführung von Pfandbecher-Systemen.</strong><br><br><strong>7. Das Land setzt sich dafür ein, dass die Toristikunternehmen dabei unterstützt werden auf plastikfreie Tourismusprodukte und plastikarme Ferienunterkünfte umzustellen.</strong> Besonders in der Strandgastromie soll auf Mehrweg- und Pfandsysteme gesetzt werden.<br><br><em>Auch wir GRÜNE in Mecklenburg-Vorpommern müssen zu unserer Verantwortung stehen und Plastik- sowie Verpackungsmüll konsequent vermeiden, z. B. bei Giveaways im Wahlkampf.</em></p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 27 Mar 2019 17:21:28 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D3: Verantwortungsvolle Kulturpolitik und gute Theaterleitung – Ensembles des Mecklenburgischen Staatstheaters unterstützen</title>
                        <link>https://ldkmv23-03-2019.antragsgruen.de/ldkmv23-03-2019/Fuer_ein_freies_Internet__Uploadfilter_verhindern-60295</link>
                        <author>Marc Steinbach</author>
                        <guid>https://ldkmv23-03-2019.antragsgruen.de/ldkmv23-03-2019/Fuer_ein_freies_Internet__Uploadfilter_verhindern-60295</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern stellt sich hinter den offenen Brief der Mitglieder des Mecklenburgischen Staatstheaters vom 22. März 2019 und solidarisiert sich mit den Mitarbeiter*innen der Mecklenburgischen Staatskapelle sowie des Schauspielensembles am Mecklenburgischen Staatstheater bezüglich einer Nicht-Verlängerung des Intendanten und einer Interimslösung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Vermittlungsprozess zwischen Ensembles, Betriebsrat und Leitung am Mecklenburgischen Staatstheater kommt nicht voran. Der von der Gesellschafterversammlung auferlegte Fünf-Punkte-Plan, darunter auch die vom Generalintendanten geforderten Sofortmaßnahmen verzögern sich. Während das Führungskräftecoaching inzwischen läuft, sollte etwa die Mitarbeiterbefragung bereits im Februar beginnen. Unterdessen steht bis zum Sommer jedoch die Entscheidung über Verlängerung oder Neuausschreibung der Theaterleitung an. Bis dahin kann der Vermittlungsprozess unmöglich für alle Seiten befriedigend beendet werden. Die Landesregierung muss sich daher jetzt zur künftigen Leitung des Theaters positionieren. Denn für eine seriöse Intendantenfindung zur Spielzeit 2021/2022 hätte diese Entscheidung bereits vor Monaten fallen müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Fall zeigt exemplarisch die Fehler und Versäumnisse der jetzigen Landesregierung bei der Theaterstrukturreform und der Intendantenfindung: keine klaren Konzepte und Ziele (außer sparen), Findungskommissionen sind einseitig besetzt, Mitarbeiter*innen haben kein Mitbestimmungsrecht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern: Sorgfältige Vorplanung und klare Konzepte VOR Leitungsbesetzungen. Gleiche Chancen für Frauen und/oder Teams in Leitungspositionen der Theater: Es gibt keine einzige Intendantin in MV! Die Theater-Mitarbeitenden müssen aktiv in alle Entscheidungsschritte eingebunden werden. Theater-Interessenverbände wie art but fair oder ensemble-netzwerk und unabhängige Vertreter*innen (Theaterexpert*innen und Fachpresse) in die Findungskommissionen. Die Zeit der Theaterfürsten ist vorbei. Es ist Zeit für mehr Demokratie am Theater.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Theater muss spannend, lustvoll, inspirierend und aufrührend sein. Wir wollen nicht mehr über Geld am Theater reden, sondern über Inhalte.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Artikel 11 soll europäischer Ebene ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage schaffen. Dieser Artikel besagt, dass es künftig eine Lizenz erfordert, einzelne Worte oder sehr kurze Textausschnitte aus Nachrichtenartikeln zu zitieren. Die Vorlage hierfür lieferte Deutschland, das 2013 bereits eine ähnliche Version des Leistungsschutzrechts eingeführt hat, das jedoch seine Wirkung völlig verfehlte. Google bekam von allen Verlagen Gratislizenzen eingeräumt und kleinere Anbieterinnen und Anbieter mussten ihre Dienste einschränken oder einstellen. Alles in allem hat das Leistungsschutzrecht seither den Verlagen Mehrkosten statt Verdienste eingebracht und hat die Position der Internetriesen Google und Facebook auf ihrem Markt stattdessen gestärkt. Die europäische Variante des Leistungsschutzrechts wird nun jedoch nicht mehr nur News-Aggregatoren betreffen, sondern die meisten Websites und Onlinepublikationen, die auf Verlagsinhalte verlinken möchten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Artikel 13 schreibt den Einsatz von Uploadfiltern zwar nicht eindeutig vor, jedoch wird dieser in seiner Konsequenz als technische Notwendigkeit impliziert. In Zukunft sollen kommerzielle Webseiten und Apps, auf denen Nutzer*innen Beiträge veröffentlichen können, „bestmögliche Anstrengungen“ unternehmen, Lizenzen zu erwerben, noch bevor die Inhalte überhaupt hochgeladen werden. Dies würde im Umkehrschluss bedeuten, dass Unternehmen vorsorglich Lizenzen für alle Inhalte weltweit erwerben müssten, was nicht nur aufgrund der schieren Anzahl unterschiedlicher Rechteinhaberinnen und -inhaber unmöglich ist. Nicht nur steht es denjenigen, die die Rechte innehaben, frei, eine solche Lizenz nicht zu erteilen, sondern es ist technisch auch nicht möglich dieses Problem durch einen Algorithmus automatisiert zu lösen. Sollten jedoch keine Lizenzen erworben werden, sind sie laut der neuen Richtlinie verpflichtet, aktiv Maßnahmen zu ergreifen, die eine Veröffentlichung von urheberrechtsgeschütztem Material unterbindet. Dies kann aufgrund der schieren Menge an benutzergenerierten Inhalten im Netz nur automatisiert erfolgen, also mittels der bereits erwähnten Uploadfilter.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Verpflichtung zum Einsatz dieser Filter hat jedoch eine Vielzahl hochproblematischer Konsequenzen. Der Aufbau solcher Filtersysteme ist nur für große Akteurinnen und Akteure überhaupt zu bewerkstelligen, die Zugriff auf ein signifikantes Ausmaß der gigantischen Anzahl urheberrechtlich geschützter Inhalte haben. Die Entwicklung solcher Systeme ist also extrem teuer und daher auch deshalb nur von großen Unternehmen überhaupt zu leisten. Sie sind außerdem erwiesenermaßen extrem fehleranfällig, denn weder kann ein Algorithmus erkennen, ob ein urheberrechtlich geschützter Inhalt erlaubterweise verwendet wird, also im Rahmen legaler Zitate, Parodien oder kritischer Auseinandersetzung, noch, ob der in der Datenbank erhobene Urheberrechts-Anspruch überhaupt legitim ist. So sind Beispiele bekannt, in denen die Fernsehausstrahlung eines Youtube-Videos, das Original des Videos als Urheberrechtsverletzung des ausstrahlenden Fernsehsenders markiert hatte. Sollten die Unternehmen sich jedoch nicht an diese Vorgaben halten, sind sie für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzerinnen und Nutzer genau so verantwortlich, als hätten sie diese selbst begangen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Möglichkeiten, sich gegen unrechtmäßige Sperrungen zu wehren, sind auf automatisierten Plattformen stark eingeschränkt, bzw. hat auch das Aufheben einer unrechtmäßigen Sperre für die Verbreitung legaler Inhalte, noch einen nachhaltigen negativen Effekt. Dies hat aus unserer Sicht, ähnlich wie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, zur Folge, dass künftig Unternehmen und nicht Gerichte dafür verantwortlich sind zu entscheiden, was gesagt werden darf und was nicht. Somit können Benutzer*innen nicht mehr selbst entscheiden, was sie veröffentlichen, sondern werden von Uploadfiltern kommerzieller Unternehmen kontrolliert. Auch Urheber*innen, die nicht so privilegiert sind, in den Verwertungsstrukturen großer Verwertungsgesellschaften berücksichtigt zu werden, müssen damit rechnen, bei der Veröffentlichung ihrer Werke mit mehr Problemen konfrontiert zu sein, als mit einem nachhaltigen Schutz ihrer Rechte. Dies ist ein nicht zu duldender Eingriff in die freie Meinungsäußerung, der das Verhältnismäßigkeitsprinzip in der Abwägung zu den legitimen Interessen der Urheberinnen und Urheber verletzt, und muss gestoppt werden. Außerdem brechen die deutschen Regierungsparteien mit ihrem Einverständnis zum vorliegenden Verhandlungsergebnis den von ihnen vereinbarten Koaliationsvertrag, der besagt, das Uploadfilter als unverhältnismäßig abgelehnt werden. Eine klar negative Haltung gegenüber Uploadfiltern bestätigte die grüne Bundesarbeitsgemeinschaft Medien &amp; Netzpolitik auf ihrem Treffen in Stuttgart. Von ihrem Sprecher Dr. Richard Ralfs war zu hören, dass die Grünen sich dort klar gegen Uploadfilter positioniert haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ulrich Kelber unterstützt unsere Argumentation: „Auch wenn Uploadfilter nicht explizit im Gesetzentwurf gefordert werden, wird es in der praktischen Anwendung auf sie hinauslaufen. Gerade kleinere Plattform- und Diensteanbieter werden nicht die Möglichkeit haben, mit allen erdenklichen Rechteinhabern Lizenzverträge zu schließen. Ebensowenig werden sie den immensen Programmieraufwand betreiben können, eigene Uploadfilter zu erstellen. Stattdessen werden sie auf Angebote großer IT-Unternehmen zurückgreifen, so wie das heute schon unter anderem bei Analysetools passiert, bei denen die entsprechenden Bausteine von Facebook, Amazon und Google von vielen Apps, Websites und Services verwendet werden. Letztendlich entstünde so ein Oligopol weniger Anbieter von Filtertechniken, über die dann mehr oder weniger der gesamte Internetverkehr relevanter Plattformen und Dienste läuft. Welche weitreichenden Informationen diese dann dabei über alle Nutzerinnen und Nutzer erhalten, verdeutlicht unter anderem die aktuelle Berichterstattung zur Datenübermittlung von Gesundheitsapps an Facebook.”</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Dringlichkeit</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das finale Ergebnis des Trilogs wurde erst am 13.02.2019 erreicht. <a href="http://europa.eu/rapid/press-release_IP-19-528_en.htm">http://europa.eu/rapid/press-release_IP-19-528_en.htm</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Nachdem auch Deutschland nun sowohl im Ministerat und auch der Rechtsausschuss der schlimmsten Form am 26.02.2019 zugestimmt hat, ist die LETZTE Chance die Parlamentsabstimmung (ähnlich wie bei ACTA) die vermutlich irgendwann im Zeitraum vom 25.–28. März, 4. April oder 15.–18. April stattfinden wird. Europaweite Demonstration finden am 23.03.19 unter anderem auch in Rostock statt. Die LAG Digitales und Medien hat sich erst am 15.03.19 in Rostock getroffen und diesen Antrag beschlossen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 23 Mar 2019 13:52:52 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>H3: Änderungsantrag zur Kostenerstattungsordnung </title>
                        <link>https://ldkmv23-03-2019.antragsgruen.de/ldkmv23-03-2019/Aenderungsantrag_zur_Kostenerstattungsordnung_-57363</link>
                        <author>LaVo (beschlossen am: 22.02.2019)</author>
                        <guid>https://ldkmv23-03-2019.antragsgruen.de/ldkmv23-03-2019/Aenderungsantrag_zur_Kostenerstattungsordnung_-57363</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Kostenerstattungsordnung </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(Stand 04.02.2019)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Erstattungsfähig sind Kosten, die Mitgliedern oder anderen beauftragten Personen entstehen bei der Wahrnehmung von Ämtern, Mandaten und Aufgaben in die, die ihnen oder mit denen sie von einer Mitglieder- oder Vertreter_innen-Versammlung oder einem anderen, satzungsgemäß dazu berechtigten Organ oder Gremium der Partei gewählt, entsendet, erteilt oder betraut wurden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Abrechnungen können nur bei der beauftragenden Stelle eingereicht und erstattet werden (Orts-, Kreis-, Landes- oder Bundesverband). Bei regional paritätisch besetzten Ausschüssen (z.B. Landesfinanzrat) werden die Aufwendungen von der entsendenden Parteigliederung erstattet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Reisekostenerstattungen erfolgen nur auf Antrag und ausschließlich mittels entsprechendem Antragsformular. Dieses wird von dem/der Landesschatzmeister_in (durch die Landesgeschäftsstelle, auf der Homepage des Landesverbandes als Download) zur Verfügung gestellt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Reisekosten sind wie folgt abzurechnen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Bevorzugtes Verkehrsmittel ist der öffentliche Nahverkehr. Die Kosten werden gegen Vorlage des Originalbelegs erstattet; bei Bahnreisen die Kosten der 2. Klasse, (empfehlenswert beim Kauf des Tickets ist die Angabe des Großkundenrabattes für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: BMIS-NR.: 21 00 464). Die Benutzung der Bahncard wird empfohlen. Die Kosten der Bahncard 25, 50 oder einer Zeitkarte für den ÖPNV werden auf Antrag und Nachweis der entsprechenden Kostenersparnis bis zu 100% erstattet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Bei der Benutzung eines PKWs wird in Anlehnung an das Bundesreisekostengesetz die Kilometerpauschale in Höhe von 0,30 EUR/km erstattet. Bei Benutzung eines Motorrades werden 0,20 €/km erstattet. Fahrtkosten, die 0,18 €/km (Bahntarif) überschreiten, sollen nach Möglichkeit zurückgespendet werden. Für die Berechnung der erstattungsfähigen Kilometer ist die je nach Verkehrslage kürzeste verkehrsübliche Straßenverbindung maßgebend. Der Routenplaner mit der entsprechenden Kilometerangabe ist dem Reisekostenerstattungsantrag immer beizufügen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Verpflegungsmehraufwendungen werden gemäß dem Bundesreisekostengesetzes pauschal erstattet (24 Std.: 24,- €; 8-24 Std: 12,- €). Eine Abrechnung nach Beleg ist nicht möglich. Jeder Kalendertag von 0 bis 24 Uhr wird einzeln berechnet. Bei einer Hotelübernachtung inkl. Frühstück werden 4,80 € für das Frühstück und bei weiterer Verpflegung je 9,60 € für Mittag- oder Abendessen abgezogen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Die Kostenerstattung für Übernachtungsaufwendungen erfolgt nach Beleg. Sofern separat ausgewiesen müssen die Teilbeträge für evtl. Frühstück, weitere Verpflegung, Business Packages o.ä. von der Erstattungssumme abgezogen werden. Pauschal können maximal 20,-- € abgerechnet werden. Übernachtungskosten, die 100,- Euro pro Nacht übersteigen, sind schriftlich zu begründen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für folgende Fälle gelten gesonderte Regelungen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Reise- und Übernachtungskosten von Ersatzdelegierten werden nur erstattet, insofern sie als (stimmberechtigte) Vertretung eines/r Delegierten anreisen. Abweichende Regelungen müssen vorher vom Landesvorstand beschlossen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Reise- und Übernachtungskosten zu externen Tagungen, Veranstaltungen o.Ä. werden erstattet insofern eine Delegierung durch den Landesvorstand bzw. durch die LAG-Sprecherinnen vorliegt. Diese ist dem Erstattungsantrag beizufügen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Mitglieder können ihre Reise- und Übernachtungskosten zu LAG-Treffen beim Landesverband abrechnen. Die Übernahme von Übernachtungskosten muss jedoch im Vorhinein vom Landesvorstand beschlossen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline"><em>• Für besondere Anlässe können Mitglieder des Landesvorstands bzw. der Landesgeschäftsstelle auf Antrag beim Geschäftsführenden Ausschuss ein Car-Sharing-Auto bzw. einen Lieferwagen mieten oder ein Taxi nutzen, was gegen Beleg erstattet wird. <strong>(wird gestrichen)</strong></em></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em><strong>• Reisen ins Ausland werden nur auf Antrag bei nachvollziehbarer Begründung erstattet,</strong></em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>insofern es sich nicht um Delegierungen zum European Congress handelt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Flugreisen sind nicht erstattungsfähig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Ab einer auf Auszahlung beantragten Summe von 350 Euro wird der Reisekostenantrag dem/der Landesschatzmeister_in zum Beschluss vorgelegt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Sachaufwendungen werden nur auf Beschluss des zuständigen Gremiums sowie gegen Vorlage von Originalbelegen erstattet, die in ursächlichem Zusammenhang mit der abzurechenden Tätigkeit stehen. Auch die Erstattung von Telefongebühren kann nur über Belege erfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Raumnutzungskosten werden vom Landesverband nur übernommen, insofern ein Beschluss des Landesvorstandes vorliegt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Grundsätzlich ist die Verpflegungserstattung nach Bewirtungsbeleg nicht zulässig. Verpflegungsmehraufwände werden regulär über das offizielle Reisekostenformular (nach Bundesreisekostengesetz, siehe Punkt (3)) pauschal erstattet. Sollte in Ausnahmefällen eine Verpflegung über Bewirtung unumgänglich sein, sind die Hintergründe ausführlich zu erläutern. Kosten für alkoholische Speisen und alkoholische Getränke werden nicht erstattet. Bewirtungsbelegen ist zwingend eine Liste der Teilnehmer_innen beizufügen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Pfandauslagen werden nicht erstattet. Die entsprechenden Teilsummen sind dem Erstattungsbetrag abzuziehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Um Amts- und Mandatsträger_innen mit Kindern die Teilnahme an Sitzungen auf Landesebene zu ermöglichen, die mit der Amts- oder Mandatserfüllung einhergehen, werden bei Bedarf auf Antrag die mittels Beleg nachgewiesenen Kosten der Kinderbetreuung erstattet, wenn eine anderweitige Betreuung der Kinder oder anderweitige Übernahme der Kinderbetreuungskosten nicht möglich ist. Die Form der Kinderbetreuung bleibt den Antragsteller_innen überlassen. Die Entlohnung der Betreuungspersonen muss jedoch den ortsüblichen Preisen entsprechen. Gleiches gilt für Menschen, die betreuungsbedürftige Erwachsene zu versorgen haben. (gemäß V5-2 LDK Güstrow 2012)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(9) Mit Rücksicht auf die Kassenlage werden die Mitglieder und andere beauftragte Personen darum gebeten, einen Teilbetrag der Partei als Spende zur Verfügung zu stellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(9) Erstattungsanträge sind zeitnah, spätestens aber innerhalb von 3 Monaten nach Anfall der Ausgabe oder Ende der Dienstreise zu stellen. Erstattungsanträge für Ausgaben, die länger als 3 Monate zurückliegen, sind nicht mehr erstattungsfähig. Erstattungsanträge für Ausgaben im November oder Dezember eines Jahres sind spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres zu stellen. Für Verzichtsspenden gilt diese Fristenregelung analog. Alle Kostenerstattungen, die nach dem 31.01. des Folgejahres geltend gemacht werden, sind nicht mehr erstattungsfähig. Kostenerstattungen, die zwischen dem 01.01. und 31.01. des Folgejahres geltend gemacht werden, werden erst im Jahr des Eingangs gebucht. Damit fallen auch Spenden dieses Zeitraums in das dann aktuelle Kalenderjahr.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 22 Mar 2019 23:00:21 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D2: FridaysForFuture: für eine ernsthafte, global- und generationengerechte Klimapolitik</title>
                        <link>https://ldkmv23-03-2019.antragsgruen.de/ldkmv23-03-2019/FridaysForFuture_fuer_eine_ernsthafte_global-_und_generationengerecht-53804</link>
                        <author>LAG FrEi / LAG Energie (beschlossen am: 15.03.2019)</author>
                        <guid>https://ldkmv23-03-2019.antragsgruen.de/ldkmv23-03-2019/FridaysForFuture_fuer_eine_ernsthafte_global-_und_generationengerecht-53804</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Schülerinnen und Schüler gehen freitags weltweit demonstrieren, sie streiken für eine ernsthafte Klimaschutzpolitik, sie kämpfen für ihre Zukunft! Sie gehen dafür in die offene Auseinandersetzung mit ihrem Umfeld, sie politisieren sich an der Frage, wie sie 2030, 2050 auf der Erde leben wollen, und sie haben eine klare Ansage: Schluss mit den Lippenbekenntnissen im Klimaschutz, Schluss mit dem Wirtschaften auf Kosten der kommenden Generationen. Sie fordern mindestens das Einhalten der Klimaschutzziele des Pariser Abkommens und wollen ernsthafte Taten vor Ort sehen und verwirklichen!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern unterstützen wir das Anliegen der Schüler*innen bei FridaysForFuture ausdrücklich. Wir erkennen insbesondere ihre Aktionen an und bewundern, wie sie entschieden die Androhung von Konsequenzen zurückweisen. Ihr Streiken für eine global- und generationengerechte Klimapolitik ist ein überaus wichtiges Engagement, das Inhalte des Schulunterrichts in die Lebenswirklichkeit von uns allen holt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deshalb fordern wir die Bildungsministerin von Mecklenburg-Vorpommern auf, sich hinter die Forderungen und Aktionen der Schüler*innen zu stellen, statt ihnen mit notierten Fehlstunden zu drohen. Vielmehr sollten die Themen, die die Schüler*innen in den Streiks und Demonstrationen aufrufen, in den Unterricht gebracht und auch dort diskutiert werden, denn hier offenbart sich, was aktives Lernen auch sein kann. Dass sie dabei von den Parents4Future Unterstützung erfahren, zeigt, wie offensiv und selbstbewusst sie Klimagerechtigkeit auch in ihrem persönlichen Umfeld ansprechen. Die Schüler*innen erhalten gleichzeitig argumentative Unterstützung von zehntausenden Scientists4Future, die die wissenschaftliche Notwendigkeit eines sofortigen Handelns herausstellen und sich unmissverständlich auch zu den Forderungen der jungen Generation bekennen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern begrüßen durchaus, dass sich die Ministerpräsidentin hinter die Forderungen der Schüler*innen stellen. Dennoch fordern wir Manuela Schwesig ausdrücklich auf, die Forderung einer ernsthaften Klimaschutzpolitik in Mecklenburg-Vorpommern auch umzusetzen: mit klaren Einsparzielen im Energiebereich, mit einer Unterstützung der Erneuerbaren Energien, mit einer Strategie zum Moorschutz.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dass Kinder und Jugendliche sich so stark für ihre Zukunft und unsere Gesellschaft engagieren, muss auf eine starkes Interesse der Gesellschaft selber stoßen. Bildungseinrichtungen, Verbände, Gewerkschaften, Kirchen und alle demokratischen Parteien sollen mit FridaysForFuture-Akteur*innen ins Gespräch zu kommen, deren Forderungen offen diskutieren und dabei die eigenen Konzepte und Lösungen für mehr Klimaschutz hinterfragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist eine Zeit, in der diese Stimme der jungen Generation gehört werden muss, um nicht in klimapolitischen Sackgassen und Kommissionen zu verschwinden! Danke, liebe Streikende, danke für Euren Kampf für ein Morgen!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Begründung:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Begründung der Dringlichkeit:</strong></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründung: mündlich</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Dringlichkeit: </strong>mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 22 Mar 2019 16:07:26 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D1: Für ein freies Internet – Uploadfilter verhindern</title>
                        <link>https://ldkmv23-03-2019.antragsgruen.de/ldkmv23-03-2019/Fuer_ein_freies_Internet__Uploadfilter_verhindern-31489</link>
                        <author>LAG Digitales und Medien (beschlossen am: 15.03.2019)</author>
                        <guid>https://ldkmv23-03-2019.antragsgruen.de/ldkmv23-03-2019/Fuer_ein_freies_Internet__Uploadfilter_verhindern-31489</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesverband von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern bekennt sich zum Ziel der Reformierung des Urheberrechts. Eine freie und unabhängige und vielfältige Medienlandschaft ist ein hohes Gut einer demokratischen Gesellschaft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir unterstützen die Rechte aller Kreativen und setzen uns für ein modernes Urheberrecht ein. Hierzu sind auch Einnahmeverbesserungen nötig. Die demokratische Regulierung marktbeherrschender Internetkonzerne wird von uns begrüßt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die aktuelle Reform bringt unserer Einschätzung nach in ihrer vorliegenden Fassung jedoch deutlich mehr Schaden als Nutzen für die Menschen in Europa.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern sprechen sich daher entschieden gegen die Artikel 11, 12 und 13 der Urheberrechtsreform aus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir erkennen außerdem den beispiellosen europaweiten Protest an und rufen ebenfalls zu den europaweiten Demonstrationen am 23.03.2019 auf.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Mecklenburg-Vorpommern werden wir dazu unter anderem Demonstrationen in Rostock unterstützen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Artikel 11 soll europäischer Ebene ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage schaffen. Dieser Artikel besagt, dass es künftig eine Lizenz erfordert, einzelne Worte oder sehr kurze Textausschnitte aus Nachrichtenartikeln zu zitieren. Die Vorlage hierfür lieferte Deutschland, das 2013 bereits eine ähnliche Version des Leistungsschutzrechts eingeführt hat, das jedoch seine Wirkung völlig verfehlte. Google bekam von allen Verlagen Gratislizenzen eingeräumt und kleinere Anbieterinnen und Anbieter mussten ihre Dienste einschränken oder einstellen. Alles in allem hat das Leistungsschutzrecht seither den Verlagen Mehrkosten statt Verdienste eingebracht und hat die Position der Internetriesen Google und Facebook auf ihrem Markt stattdessen gestärkt. Die europäische Variante des Leistungsschutzrechts wird nun jedoch nicht mehr nur News-Aggregatoren betreffen, sondern die meisten Websites und Onlinepublikationen, die auf Verlagsinhalte verlinken möchten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Artikel 13 schreibt den Einsatz von Uploadfiltern zwar nicht eindeutig vor, jedoch wird dieser in seiner Konsequenz als technische Notwendigkeit impliziert. In Zukunft sollen kommerzielle Webseiten und Apps, auf denen Nutzer*innen Beiträge veröffentlichen können, „bestmögliche Anstrengungen“ unternehmen, Lizenzen zu erwerben, noch bevor die Inhalte überhaupt hochgeladen werden. Dies würde im Umkehrschluss bedeuten, dass Unternehmen vorsorglich Lizenzen für alle Inhalte weltweit erwerben müssten, was nicht nur aufgrund der schieren Anzahl unterschiedlicher Rechteinhaberinnen und -inhaber unmöglich ist. Nicht nur steht es denjenigen, die die Rechte innehaben, frei, eine solche Lizenz nicht zu erteilen, sondern es ist technisch auch nicht möglich dieses Problem durch einen Algorithmus automatisiert zu lösen. Sollten jedoch keine Lizenzen erworben werden, sind sie laut der neuen Richtlinie verpflichtet, aktiv Maßnahmen zu ergreifen, die eine Veröffentlichung von urheberrechtsgeschütztem Material unterbindet. Dies kann aufgrund der schieren Menge an benutzergenerierten Inhalten im Netz nur automatisiert erfolgen, also mittels der bereits erwähnten Uploadfilter.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Verpflichtung zum Einsatz dieser Filter hat jedoch eine Vielzahl hochproblematischer Konsequenzen. Der Aufbau solcher Filtersysteme ist nur für große Akteurinnen und Akteure überhaupt zu bewerkstelligen, die Zugriff auf ein signifikantes Ausmaß der gigantischen Anzahl urheberrechtlich geschützter Inhalte haben. Die Entwicklung solcher Systeme ist also extrem teuer und daher auch deshalb nur von großen Unternehmen überhaupt zu leisten. Sie sind außerdem erwiesenermaßen extrem fehleranfällig, denn weder kann ein Algorithmus erkennen, ob ein urheberrechtlich geschützter Inhalt erlaubterweise verwendet wird, also im Rahmen legaler Zitate, Parodien oder kritischer Auseinandersetzung, noch, ob der in der Datenbank erhobene Urheberrechts-Anspruch überhaupt legitim ist. So sind Beispiele bekannt, in denen die Fernsehausstrahlung eines Youtube-Videos, das Original des Videos als Urheberrechtsverletzung des ausstrahlenden Fernsehsenders markiert hatte. Sollten die Unternehmen sich jedoch nicht an diese Vorgaben halten, sind sie für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzerinnen und Nutzer genau so verantwortlich, als hätten sie diese selbst begangen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Möglichkeiten, sich gegen unrechtmäßige Sperrungen zu wehren, sind auf automatisierten Plattformen stark eingeschränkt, bzw. hat auch das Aufheben einer unrechtmäßigen Sperre für die Verbreitung legaler Inhalte, noch einen nachhaltigen negativen Effekt. Dies hat aus unserer Sicht, ähnlich wie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, zur Folge, dass künftig Unternehmen und nicht Gerichte dafür verantwortlich sind zu entscheiden, was gesagt werden darf und was nicht. Somit können Benutzer*innen nicht mehr selbst entscheiden, was sie veröffentlichen, sondern werden von Uploadfiltern kommerzieller Unternehmen kontrolliert. Auch Urheber*innen, die nicht so privilegiert sind, in den Verwertungsstrukturen großer Verwertungsgesellschaften berücksichtigt zu werden, müssen damit rechnen, bei der Veröffentlichung ihrer Werke mit mehr Problemen konfrontiert zu sein, als mit einem nachhaltigen Schutz ihrer Rechte. Dies ist ein nicht zu duldender Eingriff in die freie Meinungsäußerung, der das Verhältnismäßigkeitsprinzip in der Abwägung zu den legitimen Interessen der Urheberinnen und Urheber verletzt, und muss gestoppt werden. Außerdem brechen die deutschen Regierungsparteien mit ihrem Einverständnis zum vorliegenden Verhandlungsergebnis den von ihnen vereinbarten Koaliationsvertrag, der besagt, das Uploadfilter als unverhältnismäßig abgelehnt werden. Eine klar negative Haltung gegenüber Uploadfiltern bestätigte die grüne Bundesarbeitsgemeinschaft Medien &amp; Netzpolitik auf ihrem Treffen in Stuttgart. Von ihrem Sprecher Dr. Richard Ralfs war zu hören, dass die Grünen sich dort klar gegen Uploadfilter positioniert haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ulrich Kelber unterstützt unsere Argumentation: „Auch wenn Uploadfilter nicht explizit im Gesetzentwurf gefordert werden, wird es in der praktischen Anwendung auf sie hinauslaufen. Gerade kleinere Plattform- und Diensteanbieter werden nicht die Möglichkeit haben, mit allen erdenklichen Rechteinhabern Lizenzverträge zu schließen. Ebensowenig werden sie den immensen Programmieraufwand betreiben können, eigene Uploadfilter zu erstellen. Stattdessen werden sie auf Angebote großer IT-Unternehmen zurückgreifen, so wie das heute schon unter anderem bei Analysetools passiert, bei denen die entsprechenden Bausteine von Facebook, Amazon und Google von vielen Apps, Websites und Services verwendet werden. Letztendlich entstünde so ein Oligopol weniger Anbieter von Filtertechniken, über die dann mehr oder weniger der gesamte Internetverkehr relevanter Plattformen und Dienste läuft. Welche weitreichenden Informationen diese dann dabei über alle Nutzerinnen und Nutzer erhalten, verdeutlicht unter anderem die aktuelle Berichterstattung zur Datenübermittlung von Gesundheitsapps an Facebook.”</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Dringlichkeit</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das finale Ergebnis des Trilogs wurde erst am 13.02.2019 erreicht. <a href="http://europa.eu/rapid/press-release_IP-19-528_en.htm">http://europa.eu/rapid/press-release_IP-19-528_en.htm</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Nachdem auch Deutschland nun sowohl im Ministerat und auch der Rechtsausschuss der schlimmsten Form am 26.02.2019 zugestimmt hat, ist die LETZTE Chance die Parlamentsabstimmung (ähnlich wie bei ACTA) die vermutlich irgendwann im Zeitraum vom 25.–28. März, 4. April oder 15.–18. April stattfinden wird. Europaweite Demonstration finden am 23.03.19 unter anderem auch in Rostock statt. Die LAG Digitales und Medien hat sich erst am 15.03.19 in Rostock getroffen und diesen Antrag beschlossen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 19 Mar 2019 18:35:55 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>TO: Tagesordnung</title>
                        <link>https://ldkmv23-03-2019.antragsgruen.de/ldkmv23-03-2019/Tagesordnung-4778</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 22.02.2019)</author>
                        <guid>https://ldkmv23-03-2019.antragsgruen.de/ldkmv23-03-2019/Tagesordnung-4778</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Workshop-Phase
<ul><li>Social Media im KV: „Kleiner KV – große Welle“</li><li>&quot;Wahlkampf Zirkeltraining&quot;<br></li></ul></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Mittagessen<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Eröffnung &amp; Formalia
<ol><li>Wahl des Präsidiums</li><li>Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung</li><li>Wahl der Mandatsprüfungskommission</li><li><p>Wahl d. Protokollant*innen</p></li><li><p>Feststellung der Beschlussfähigkeit</p></li><li>Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge</li><li><p>Festlegung Redezeit<br></p></li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Townhall mit Annalena B. &amp; Uwe F.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Bildaktion mit Kandidat*innen<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Leitantrag &quot;Was uns zusammenhält&quot; mit politischen Reden<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Verschiedene Anträge
<ul><li><p>V0 Klimapass schaffen. Unsere Verantwortung - ein neues Zuhause!</p></li><li><p>V1 Jede Stimme für Bündnis 90/Die Grünen stärkt kosequenten Klimaschutz in den Kommunen</p></li><li><p>V2 Mecklenburg-Vorpommern plastikfrei!<br></p></li></ul></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li>Haushalt 2019
<ol><li>Antrag HH 2019</li><li>Änderungsantrag zur Landesfinanzordnung<br></li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="9"><li>Verschiedene Anträge
<ul><li><p>V3 Für ein rechtsstaatliches Polizeigesetz in Mecklenburg-Vorpommern</p></li><li><p>V4 Für eine gerechte und gemeinwohlorientierte Bodenpolitik für Mecklenburg-Vorpommern</p></li><li><p>V5 Keine Ausweitung der Atommülllagerung in Lubmin - eine neue Atompolitik für Mecklenburg-Vorpommern!<br></p></li></ul></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="10"><li><p>Termine Sonstiges<br></p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="11"><li><p>Verabschiedung</p></li></ol></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 01 Mar 2019 13:11:55 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>LA: Leitantrag &quot;Was uns zusammenhält&quot;</title>
                        <link>https://ldkmv23-03-2019.antragsgruen.de/ldkmv23-03-2019/motion/10344</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 22.02.2019)</author>
                        <guid>https://ldkmv23-03-2019.antragsgruen.de/ldkmv23-03-2019/motion/10344</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p><span class="underline"><strong>Was uns zusammenhält: Mecklenburg-Vorpommern ökologisch, solidarisch und weltoffen gestalten</strong></span><br><br>
Am 26. Mai 2019 sind Kommunal- und Europawahlen in Mecklenburg-Vorpommern. Diese Wahlen sind doppelt wichtig. Vor Ort, in den Dörfern, Städten und auf dem Land gestalten wir mit unserem kommunalpolitischen Ansatz das Zusammenleben. Neben der Kommunalpolitik hat die europäische Politik direkten Einfluss vor Ort und bietet eine wesentliche Unterstützung für die Regionen. Die komplexen Probleme in unserer globalisierten Welt lassen sich nur gemeinsam lösen. Wir wollen Europäisches und Kommunales gemeinsam denken und so den Grundstein legen dafür, dass wir gut leben können – in einer intakten Umwelt und in einem Gemeinwesen, das Halt gibt. Die neue Buslinie, sichere Radwege, regionales Einkaufen, die Kita, die Sporthalle, Jugend- und Familienförderung, oder summende Blühwiesen:<br>
Alle können am 26. Mai mit ihrer Stimme entscheiden, wer sie im Gemeinderat, in der Stadtversammlung, der Bürgerschaft, in den Kreistagen und im Europäischen Parlament vertritt und welche Projekte wirklich angepackt werden.<br><br><strong>Jede Stimme für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN trägt dazu bei, den Zusammenhalt in unserem Land und von Europa zu stärken und den Aufbruch in eine nachhaltige Zukunft voranzubringen!</strong><br><br><strong>Naturvielfalt und Umwelt schützen</strong><br>
Gerade die kommunale Ebene ist für die Umweltpolitik von zentraler Bedeutung: Hier werden beispielsweise Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien genehmigt, Schutzgebiete für den Natur- und Landschafts- sowie den Grundwasserschutz ausgewiesen, und Maßnahmen gegen Lärm ergriffen.<br>
Wir wollen Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten verbessern und dazu auch die Natur- und Landschaftsschutzgebiete wirksamer schützen und Biotopverbundsysteme schaffen. Wir GRÜNE setzen uns in den Städten und Gemeinden dafür ein, dass Gewässer- und Wegerandstreifen in kommunalem Eigentum wieder als ungenutzte Saumstrukturen die Landschaft beleben.<br>
Initiativen für pestizidfreie Kommunen oder „Essbare Städte“ wollen wir voranbringen.<br>
In den Städten wollen wir Bäume und Grünflächen erhalten, grüne Achsen mit attraktiven Geh- und Radwegen schaffen und die Aufenthaltsqualität in den Städten und Dörfern steigern. Bei der Stadt- und Dorfentwicklung soll Innenentwicklung und flächensparendes Bauen Vorrang haben.<br>
Mit kommunalen Initiativen wollen wir Müll reduzieren, Mehrwegsysteme wie ReCup fördern, Plastik vermeiden und ressourcenschonendes Wirtschaften erleichtern.<br><br><strong>Klimakrise meistern - Klimaschutz vorantreiben </strong><br>
Die Klimakrise ist die größte akute Gefahr der Menschheit. Um sie zu meistern müssen wir die Energiewende konsequent umsetzen. Klimaschutz fängt dabei in den Kommunen an. Deshalb werden wir weiter darauf hinwirken, dass in allen Städten und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern ambitionierte Klimaschutzkonzepte umgesetzt werden.<br>
Dafür wollen wir den Anteil der Klimaschutzprojekte sowohl an den Maßnahmen<br>
des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), als auch des Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im operationellen Programm der Landesregierung mindestens für die Förderperiode 2021-2027 stark erhöhen. Zudem fordern wir, dass zukünftig insgesamt keine Projekte gefördert werden, die klimaschädlich sind.<br><br>
Wir wollen, dass die Kommunen eine Vorbild- und Vorreiterfunktion einnehmen bei der Senkung des Energieverbrauchs ihrer Gebäude, bei der energiesparenden, ökologischen Planung neuer Bau- und Gewerbegebiete, bei der Ausweisung von Standorten für die Erzeugung von Erneuerbaren Energien. Die Stadtwerke wollen wir als Motoren der Energiewende stärken. In den Häfen des Landes wollen wir flächendeckend Landstrom einrichten.<br><br>
Auch der Verkehrswende kommt dabei eine wichtige Rolle zu. In vielen Regionen unseres Landes werden Dörfer fast nur von Schulbussen angefahren. Dabei ist ein funktionierender Öffentlicher Personennahverkehr nicht nur gut für´s Klima, er garantiert auch Teilhabe und sorgt dafür, dass der ländliche Raum nicht leer gezogen wird. Wir setzen darum auf die konsequente Ausweitung von Rufbussystemen, wie sie beispielsweise in Vorpommern-Greifswald erprobt wurden. Ziel muss dabei sein, die ÖPNV-Flotten der Städte und Landkreise auf alternative Antriebe umzustellen, um so CO2-Emmissionen zu reduzieren. Wir brauchen zudem Radschnellwege zu und in den Städten, um die Straßen vom täglichen Ein- und Auspendelautoverkehr zu entlasten.<br><br>
Mecklenburg-Vorpommern war im vergangenen Jahr das beliebteste innerdeutsche Urlaubsziel. Das ist für die Urlaubsregionen jedoch Segen und Fluch zugleich, denn an Anreise- und Regentagen sind die Straßen verstopft. Darum setzen wir uns ein für Anreisemöglichkeiten mit der Bahn und die Wiedereinrichtung der Südbahn, der Usedom-Südanbindung über die Karniner Brücke und der Darßbahn. So werden sowohl Klima und Umwelt als auch Nerven von Einheimischen und Tourist*innen geschont. Vor Ort brauchen wir aufeinander abgestimmte Bus- und Bahnlinien und günstige regionale ÖPNV-Tickets wie die Kaiserbädercard, die für unkomplizierte Mobilität auf der Insel Usedom und Umgebung sorgt.<br><br>
Um Mecklenburg-Vorpommern insbesondere auch in den küstenfernen Regionen sowohl für die Bewohner*innen als auch die Tourist*innen infrastrukturell aufzuwerten und zu erschließen, möchten wir &quot;Rad- und Fußwege auf dem Land“ gezielt als wichtige Infrastrukturprojekte über den ELER- bzw. EFRE-EU-Fond mittels eines neuen Förderschwerpunktes angehen.<br><br><strong>Für eine nachhaltige Landwirtschaft, die Stadt und Land verbindet</strong><br>
Die Art und Weise wie Boden bewirtschaftet wird, hat weitreichende Folgen für die Umwelt, das Klima und die Qualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse, des Bodens und der Gewässer. Wir alle tragen dafür Verantwortung: als Konsumenten, Landeigentümer*innen oder Landwirt*innen. Die Greifswalder Agrarinitiative hat es sich in einem mehr als 5jährigem Prozess zum Ziel gesetzt, Landeigentümer*innen und Landwirt*innen gleichermaßen dafür zu sensibilisieren und in die Pflicht zu nehmen.<br>
Wir wollen die Ideen der Greifswalder Agrarinitiative in die Fläche tragen: In Kooperationsvereinbarungen verständigen sich öffentliche Landeigentümer*innen und landwirtschaftliche Betriebe auf Maßnahmen, welche die Biodiversität, den Klima- und den Gewässerschutz fördern (z.B. Lerchenfenster, Anpflanzungen von Hecken, breiter Pufferstreifen zu Gewässern und Söllen, Blühstreifen etc.). Eine einzelbetriebliche Naturschutzberatung ist dabei anzustreben. Gleichzeitig muss das Land dafür Sorge tragen, dass dies ausreichend finanziell unterstützt wird und Beratungs-Kapazitäten ausbauen.<br><br>
In Mecklenburg-Vorpommern werden jährlich knapp 400 Mio. € an EU-Agrarförderung (GAP) als pauschale Flächenprämie an die Bäuerinnen und Bauern direkt ausgeschüttet. Diese leistungsungebundenen Zahlungen belohnen lediglich Besitz und Größe, tragen zu den massiven Boden- und Pachtpreissteigerungen bei und verstärken so das „Wachsen oder Weichen“ in der Landwirtschaft. Sie entfalten keine Lenkungswirkung auf die Art der Bewirtschaftung. Wir wollen die GAP neu ausrichten - einerseits weg von den ineffizienten, pauschalen Direktzahlungen, um die Pacht- und Bodenpreisexplosion zu stoppen, andererseits hin zu einer verbesserten Ausstattung der 2. Säule für eine explizite Förderung einer naturverträglichen, bäuerlichen Landwirtschaft. Die europäische Landwirtschaftspolitik muss diejenigen Landwirte belohnen, die Artenvielfalt, Klima, Böden und Gewässer schützen sowie Tiere artgemäß halten.<br><br><strong>Nachhaltig Wirtschaften für die Menschen in den Regionen</strong><br>
Wir setzen auf ökologisches Wirtschaften, das Lebensqualität schafft, Mitbestimmung ermöglicht sowie Sozialstandards und Geschlechtergerechtigkeit achtet.<br>
Beschaffungs- und Ausschreibungsrichtlinien sollen diesen Standards genügen und regionale und fair gehandelte Produkte und Dienstleistungen bevorzugen. Öffentliche Ausschreibungen wollen wir über kleine Losgrößen so gestalten, dass regionale Unternehmen eine realistische Chance im Bieterwettstreit haben.<br>
Für eine bessere Wertschöpfung aus und für die Regionen wollen wir regionale Kreisläufe ankurbeln, eine gemeindeübergreifende Zusammenarbeit stärken und innovatives Wirtschaften fördern. Start-ups und die Förderung kleiner, nachhaltiger Unternehmen sehen wir als Aufgabe der kommunalen Wirtschaftsförderung. Diese Wirtschaftsförderung muss den SDG (Sustainable Development Goals) Maßgaben genügen. EFRE-Mittel sollen gemeinwohlökonomische Unternehmen besonders fördern.<br><br>
Die EU unterstützt Forschung und Lehre in den Universitäten und Hochschulen des<br>
Landes. So wird in Rostock etwa an einer Verbesserung der Herzklappentransplantation<br>
geforscht. Die Unterstützung solcher Forschungsprojekte durch die EU schafft nicht nur<br>
mehr Arbeitsplätze und Ausbildungsmöglichkeiten. Sie bereitet auch Chancen, dass sich aus der Hochschulforschung Unternehmen ausgründen, die mehr wirtschaftliches<br>
Potenzial ins Land bringen. Wir fordern die Landesregierung auf, diese Chancen kommunal ernst zu nehmen und stärker zu unterstützen. Zudem wollen wir die internationale Forschung kommunal unterstützen, etwa durch die stärkere Zusammenarbeit mit Partnerstädten, das Werben für ein Auslandsstudium in MV und die Unterstützung von Erasmusstudent*innen. Zudem wollen wir das Erasmus+ Programm in MV bekannter machen und so mehr Menschen ermöglichen, es zu nutzen.<br><br><strong>Kultur verbindet </strong><br>
Kultur verbindet Menschen und Regionen, Stadt und Land, regt zum Nachdenken, Diskutieren und Bleiben an. Nicht nur deshalb ist sie für uns unverzichtbar. Damit Kultur ihre volle Wirkung entfalten kann, muss sie sich frei entwickeln können und erlebbar sein. Damit Kultur unabhängig vom eigenen Auto erlebt werden kann, wollen wir das Angebot von Theaterbussen - wie es sie von Mai bis Oktober beispielsweise auf Rügen gibt - auch auf andere Regionen und Theater ausweiten.<br>
Wir treten für starke Kreiskulturräte ein, die die Interessen von Kulturschaffenden bündeln und für Vernetzung untereinander sorgen.<br><br><strong>Solidarisches Miteinander - der sozialen Verantwortung gerecht werden</strong><br>
Alle Menschen sollen unabhängig von ihrer finanziellen Situation am täglichen Leben und Miteinander in unseren Regionen, Städten und Dörfern teilhaben können. Deshalb treten wir GRÜNE für gut ausgestattete Schulen, Begleitung, Betreuung und Beratung in prekären Lebenslagen, bezahlbaren Wohnraum und eine gute kommunale Daseinsvorsorge mit umfassenden sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Dienstleistungen ein. Auf eine flächendeckende, gute Gesundheitsversorgung, generationengerechtes Wohnen, Barrierefreiheit und Zugang zu guter Pflege muss besondere Aufmerksamkeit gelegt werden.<br><br>
Wir wollen, dass Kommunen beim Wohnungsbau einen relevanten Anteil mietpreisgebundener Wohnungen vorgeben und selbst in den sozialen Mietwohnungsbau investieren. Wir unterstützen auch Baugemeinschaften und Genossenschaften, die preiswert Wohnraum schaffen.<br>
Europäische Investitionen in Gemeindehäuser und Orte des Austausches und der Zusammenkunft, wie etwa in Blowatz, Lassahn oder Diemitz wollen wir verstärken. Es sind diese Orte, an denen Menschen zusammenkommen, in Diskurs miteinander treten und die Dorfgemeinschaft wiederaufleben lassen können.<br><br>
Ebenso haben für uns gute Bildung und qualitative Betreuung in gut ausgestatteten, sanierten Kitas und Schulen hohe Priorität. Bedarfsgerechte Öffnungszeiten und ein guter Personalschlüssel in Kitas sind ebenso wichtig wie eine faire Entlohnung der Erzieher*innen, Betreuer*innen und Lehrenden.<br>
Eine gesunde Ernährung ist für Kinder- und Jugendliche besonders wichtig. Wir wollen, dass in Kitas, Horten und Schulen mehr Essen aus biologisch angebauten und regionalen Zutaten angeboten wird, und die DGE Standards in allen Kitas und Schulen umgesetzt werden. Perspektivisch wollen wir, dass in den Einrichtungen bzw. vor Ort gekocht wird.<br>
Wir setzen uns für den Erhalt des europäischen INTERREG Programmes ein. Durch dieses werden die Menschen entlang der Oder, egal ob in Deutschland oder Polen, zusammengebracht und können miteinander in Austausch stehen. So wird etwa Schüler*innen ermöglicht gemeinsam zu musizieren oder Sport zu treiben. In dem Projekt „Sprache verbindet – Abbau sprachlicher Barrieren als Schlüssel für eine engere Zusammenarbeit in der Euroregion Pomerania“ wird Beamten der Stadt Greifswald die Möglichkeit gegeben Polnisch zu lernen. Gleiches findet auch in Szczecin statt. So entsteht gegenseitiges Verständnis und Vertrauen.<br><br><strong>Für ein landesweites kostenloses Schul- und Freizeitticket</strong><br>
Der Weg zur Schule hängt für Schüler*innen in Mecklenburg-Vorpommern in sehr unterschiedlichem Maße davon ab, wo sie wohnen. Ein Flickenteppich von unterschiedlichsten Regelungen, das ist das Ergebnis der durch den Landtag beschlossenen Regelung des § 113 Schulgesetz MV. Je nachdem, wo ein Schulkind lebt, bekommt es entweder die Fahrt nur zur zuständigen Schule bezahlt, oder es bekommt einen Fahrtkostenzuschuss bei Besuch einer nicht zuständigen Schule, manchmal aber nur dann, wenn eine festgelegte Entfernung überschritten wird. In einigen Landkreisen kann zusätzlich für kleines oder auch großes Geld ein Freizeitticket hinzugekauft werden. In anderen fahren die Kinder komplett kostenfrei in öffentlichen Verkehrsmitteln.<br>
Ein solches Regel-Sammelsurium schafft unnötige Verwaltungskosten und große Ungerechtigkeiten. Wir wollen deshalb eine landeseinheitliche Regelung im Schulgesetz. Wir wollen ein landesweit gültiges kostenfreies Kinder- und Jugendticket für alle öffentlichen Verkehrsmittel im Land. Bis zu dessen Einführung muss im Finanzausgleichsgesetz geregelt werden, dass der für die Kommunen durch die Schülerbeförderung anfallende Kostenanteil auf maximal 50 % beschränkt wird. Hierfür werden sich GRÜNE in allen kommunalen Vertretungen einsetzen, denn nur gleiche Bedingungen für alle, egal ob Schüler*in oder Auszubildende*r, sind faire Bedingungen.<br><br><strong>Starke Beteiligung und gleiche Rechte</strong><br>
Wir leben Bürgerbeteiligung und wollen eine Politik des Miteinanders weiter etablieren. Die Öffentlichkeit soll über anstehende Projekte frühzeitig informiert und Bürger*innen zu wichtigen Planungen angehört und einbezogen werden. Wir setzen uns für Ortsteilbudgets und die schrittweise Einführung von Bürgerhaushalten ein.<br>
Die Ausschusssitzungen der Kreistage, Stadtvertretungen, Bürgerschaften und Gemeindevertretungen sollen grundsätzlich öffentlich sein. Die Vorlagen und Protokolle aus diesen öffentlichen Sitzungen sollen online zur Verfügung gestellt werden. Sitzungen der Kreistage, Stadtvertretungen und Bürgerschaften sollten, zum Beispiel via Onlinestream, übertragen werden.<br><br>
Wir wollen die Chancen und Potentiale der Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung gezielt nutzen, um den Bürgerservice zu modernisieren und zu verbessern. Informationsmöglichkeiten im Internet müssen ausgebaut und verbessert werden. Dazu gehören u.a. Benutzerfreundlichkeit, Mehrsprachigkeit und Barrierefreiheit. Auch Informationen über Bebauungspläne und andere städtische Planungen und Konzepte müssen im Internet leicht zugänglich sein. Die Bürger*innen müssen überall unkompliziert Behördengänge auch online erledigen können.<br><br>
Die Versorgung mit einer guten Breitbandinfrastruktur ist ein wichtiger Standortfaktor speziell für den ländlichen Raum, und Grundvoraussetzung für die Teilhabe aller. Unternehmen brauchen leistungsfähige Glasfaseranschlüsse, um wettbewerbsfähig zu bleiben, und für die Bürgerinnen und Bürger hat sich das Internet zu einem elementaren Bestandteil des Alltagslebens entwickelt. Daher sind die bestehenden Lücken in der Breitbandversorgung zeitnah zu schließen und eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten.<br><br>
Wir wollen Chancengleichheit für alle. Wir setzen uns dafür ein, dass Frauen gleichberechtigt in der Kommunalpolitik vertreten sind und gehen als GRÜNE mit gutem Beispiel voran, indem wir unsere Listen paritätisch aufstellen. Die Büros der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten müssen gut ausgestattet sein, um wirkungsvoll arbeiten zu können. Wir setzen uns ein für mehr familienfreundliche Arbeitszeitmodelle und Kinderbetreuungsangebote in den Verwaltungen und kommunalen Einrichtungen.<br><br>
Auch Kinder und Jugendliche müssen ihre Ideen und Einschätzungen in die Kommunalpolitik einbringen können. Deshalb wollen wir Kinder- und Jugendparlamente und andere Beteiligungsformen zum Beispiel Jugendbeiräte fördern.<br><br>
Kleine soziale Projekte in den Kommunen zeigen oft große Wirkung und haben für alle Bürger*innen einen hohen Mehrwert. Interkulturelle Projekte, die das Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen, Religionen und Weltanschauungen befördern, sowie geschlechtsspezifische Präventionsarbeit, Initiativen gegen Rechtsextremismus und der Heimat- und Kulturverein brauchen die Unterstützung der gesamten Kommune.<br><br><strong>Für starke Kommunen</strong><br>
Vielen Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern droht der Verlust der finanziellen Eigenständigkeit. Freiwillige Aufgaben und zukunftsfähige Investitionen können nicht getätigt werden, weil die Gemeinden und Landkreise häufig noch nicht einmal den für Förderprogramme notwendigen Eigenanteil erbringen können. Die Kommunen wissen am besten, wo sie investieren wollen und auch müssen. Das Land hält die Kommunen kurz und fährt jährlich Haushaltsüberschüsse im dreistelligen Millionenbereich ein. Deshalb plädieren wir für eine angemessene und aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen. Wir schließen uns dem Städte- und Gemeindetag an, der eine auf Dauer einzurichtende Infrastrukturpauschale in Höhe von 166 € je Bürger*in fordert, um damit ab dem Jahr 2020 auf den Durchschnitt aller Flächenländer bei den Finanzzuweisungen zu kommen. Nur so können gleichwertige Lebensverhältnisse geschaffen und verhindert werden, dass der Nordosten nicht weiter von der Entwicklung abgehängt wird.<br>
Gleichzeitig müssen Aufgaben, die in den letzten Jahren vom Land auf die Kommunen übergegangen sind, auf ihre Ausfinanzierung hin überprüft werden. Nur so kann erreicht werden, dass Infrastruktur erhalten und ausgebaut werden kann. Radwege, Feuerwehren, Kindergärten, Schulen, Kultureinrichtungen und Vereine warten dringend darauf.<br>
Die Förderprogramme der EU sollen auch den Menschen die Möglichkeiten geben, eigenständig ihr Umfeld zu verbessern, die konkreten Probleme vor Ort zu lösen, und die Chancen der verschiedenen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns zu nutzen.<br>
Wir möchten einerseits das Beratungsangebot für Bürger*innen in den Kommunen weiter ausbauen, andererseits aber auch Hürden abbauen. Um mehr Projekte zu ermöglichen, wollen wir den Eigenanteil der Förderung absenken, die Möglichkeit schaffen, sich von der Vorausleistung zu befreien und Fristzeiträume erweitern. So können sich mehr Menschen beteiligen.<br><br>
Knapp 2,3 Milliarden Euro erhält Mecklenburg-Vorpommern innerhalb der siebenjährigen<br>
Förderperiode insgesamt von der EU. Doch obwohl die Förderperiode nur noch 22 Monate andauert, sind weniger als 30% der Mittel genutzt worden. Dieser Wert ist<br>
bundesweit unterdurchschnittlich und konstatiert Verwaltungsversagen. Etliche Projekte<br>
sind noch nicht angefangen. Die Landesregierung schafft es nicht, die Unterstützung, die<br>
sie bekommt, zu nutzen. Wir fordern daher eine Verbesserung der Verwaltungsstrukturen<br>
und ein automatisiertes Monitoring, das Regierung und Parlament regelmäßig über den<br>
Fortschritt der Förderprojekte informiert und so zur Umsetzung motiviert.<br><br><br>
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN MV will Europa demokratischer machen, die Souveränität des Europäischen Parlaments stärken und den Einfluss des Rates abschwächen. Wir machen uns stark für ein geeintes Europa, das die Menschen im Vordergrund sieht. Ein Europa, das zusammenhält, Kulturen stärkt und verknüpft, durch sprachlichen Austausch Solidarität garantiert, Vertrauen in die Fähigkeiten seiner Bürger*innen hat und ihnen die<br>
Chancen gibt, die sie brauchen, um zu wachsen, sich zu entwickeln und einander zu<br>
vertrauen. <strong>Ein Europa</strong><strong>, dass die Regionen stärkt und uns verbindet</strong><strong>. </strong></p></li></ol></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 01 Mar 2019 12:52:12 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V1: Jede Stimme für Bündnis 90/Die Grünen stärkt konsequenten Klimaschutz in den Kommunen</title>
                        <link>https://ldkmv23-03-2019.antragsgruen.de/ldkmv23-03-2019/Jede_Stimme_fuer_Buendnis_90-Die_Gruenen_staerkt_konsequenten_Klimaschutz_-23595</link>
                        <author>LAG Energie (beschlossen am: 17.01.2019)</author>
                        <guid>https://ldkmv23-03-2019.antragsgruen.de/ldkmv23-03-2019/Jede_Stimme_fuer_Buendnis_90-Die_Gruenen_staerkt_konsequenten_Klimaschutz_-23595</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern stellt fest:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Entsprechend des Pariser Abkommens muss Klimaschutz, also Maßnahmen zur Verhinderung einer massiven Klimaänderung, ein zentrales politisches Handlungsfeld sein, um den Temperaturanstieg auf möglichst 1,5ºC zu begrenzen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Auswirkungen des Klimawandels werden auch in Mecklenburg-Vorpommern immer deutlicher spürbar. Daraus folgen erhebliche Herausforderungen bei Klimaschutz und bei klimabedingten Anpassungsmaßnahmen. Klimawandelfolgeanpassungen sind erforderlich, um eintretenden Auswirkungen gerecht zu werden (Dürreperioden, Trinkwasserreserven und Meeresspiegelanstieg etc.).</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die durch den Klimawandel entstehenden Kosten liegen deutlich über den Kosten für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Ein Teil der Kommunen haben die Bereitschaft erklärt, eine Vorbildfunktion bei Klimaschutz und Klimaanpassung zu übernehmen, und fordern dazu die notwendigen Rahmenbedingungen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Kommunen sind den Folgen des Klimawandels direkt ausgesetzt. Diese werden durch fehlende politische Regulierung auf übergeordneten Ebenen in ihrer negativen Wirkung verstärkt.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern beschließt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Bündnisgrüne in den Kommunalparlamenten werden dafür arbeiten, Klimaschutz und Klimaanpassung als kommunale Pflichtaufgaben festzusetzen. Das schließt eine notwendige finanziellen Befähigung dafür durch Land und Bund ein.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Auf kommunaler Ebene werden wir uns für einen konsequenten Ausbau der Erneuerbaren Energien einsetzen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Divestment sehen wir als integralen Bestandteil, den Ausbau fossiler Energieinfrastruktur zu unterbinden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Bündnisgrüne werden auf allen Ebenen dafür kämpfen eine Verkehrswende einzuleiten und teilweise fortzusetzen, die flächengerecht auf den Ausbau von Rad- und Fußverkehr und ÖPNV setzt.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bündnisgrüne sehen Klimaschutz und -anpassung als Querschnittsaufgabe, die den Ausbau der kommunalen Infrastruktur, den verstärkten Schutz der Naturräume und der Biodiversität, Vermeidung fortschreitender Flächenversiegelung, resiliente Stadtplanung, sowie eine Weiterentwicklung und Ausrüstung des Katastrophenschutzes und der Feuerwehren beinhaltet.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Quelle: Resolution der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister: Regionalkonferenz Herausforderung Infrastruktur – Strategien und Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels am 26.09.2018 in Schwerin</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 22 Feb 2019 22:42:29 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V2: Mecklenburg-Vorpommern plastikfrei!</title>
                        <link>https://ldkmv23-03-2019.antragsgruen.de/ldkmv23-03-2019/motion/10240</link>
                        <author>Christopher Dietrich (KV Rostock)</author>
                        <guid>https://ldkmv23-03-2019.antragsgruen.de/ldkmv23-03-2019/motion/10240</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Städte wie Greifswald, Rostock, Stralsund und Neubrandenburg haben der Müllflut im öffentlichen Raum –zumeist als Ergebnis bündnisgrüner Initiativen – bereits den Kampf angesagt. So schreibt die Hansestadt Rostock per Abfallsatzung vor, dass in kommunalen Einrichtungen und bei städtischen Veranstaltungen kein Einweg-Plastik angeboten werden darf. Greifswald hat mit dem Recup-System als erste größere Stadt des Landes ein Pfandbecher-System für „Coffee to go“ etabliert, andere Städte ziehen inzwischen nach.<br><br>
Das Land Mecklenburg-Vorpommern erfüllt seine Vorbildfunktion bislang noch nicht. Die Landesregierung hat bislang weder substanzielle Initiativen zur Abfallvermeidung initiiert noch die Vorstöße der Kommunen spürbar unterstützt.<br><br>
Wir fordern die Landesregierung daher zu folgenden Maßnahmen auf:<br><br><strong>1. In das Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern und die Beschaffungsrichtlinie M-V werden statt der bisherigen Kann-Bestimmungen verbindliche umweltbezogene Vorgaben aufgenommen.</strong><br><br>
Vorbild sind dabei Vorschriften wie z. B. in Baden-Württemberg, die den Umwelt- vor den Preisaspekt stellen: <em>„Im Rahmen der Vergabevorschriften ist unter den am Markt befindlichen und für den vorgesehenen Verwendungszweck gleichwertig geeigneten Erzeugnissen beziehungsweise Dienstleistungen das Angebot zu bevorzugen, das bei der Herstellung, im Gebrauch und/oder in der Entsorgung die geringsten Umweltbelastungen hervorruft.“ (VwV Beschaffung BaWü)</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2. In Einrichtungen des Landes und auf Flächen, die sich im Eigentum des Landes befinden, sind Speisen und Getränke nur in wieder verwendbaren Verpackungen und Behältnissen auszugeben. Das gleiche gilt für alle Veranstaltungen in Verantwortung des Landes und nachgeordneter Institutionen (zum Beispiel Mecklenburg-Vorpommern-Tag).</strong><br><br><strong>3. Bei Verpachtungen oder Auftragsvergaben an Dritte (z. B. Kantinenbewirtschaftungen) durch das Land sind entsprechende Grundsätze aufzunehmen.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>4. Das Land wirkt auf Gesellschaften und Körperschaften, an denen es beteiligt ist, mit dem Ziel ein, auch hier ausschließlich wieder verwendbare Verpackungen und Behältnisse zu verwenden.<br><br>
5. Das Land setzt sich bei großen in Mecklenburg-Vorpommern tätigen Dienstleistern wie der Deutschen Bahn dafür ein, ebenfalls auf Einwegverpackungen und -behältnisse zu verzichten.<br><br>
6. Das Land unterstützt die Kommunen stärker in ihren Bestrebungen zur Müllvermeidung, zum Beispiel durch finanzielle Beteiligung bei der Einführung von Pfandbecher-Systemen.</strong><br><br><br><em>Auch wir GRÜNE in Mecklenburg-Vorpommern müssen zu unserer Verantwortung stehen und Plastik- sowie Verpackungsmüll konsequent vermeiden, z. B. bei Giveaways im Wahlkampf.</em></p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 22 Feb 2019 20:56:27 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V5: Keine Ausweitung der Atommülllagerung in Lubmin – eine neue Atompolitik für Mecklenburg-Vorpommern!</title>
                        <link>https://ldkmv23-03-2019.antragsgruen.de/ldkmv23-03-2019/Keine_Ausweitung_der_Atommuelllagerung_in_Lubmin__eine_neue_Atompoliti-36155</link>
                        <author>LAG Energie (beschlossen am: 17.01.2019)</author>
                        <guid>https://ldkmv23-03-2019.antragsgruen.de/ldkmv23-03-2019/Keine_Ausweitung_der_Atommuelllagerung_in_Lubmin__eine_neue_Atompoliti-36155</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern stellt fest:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Lubmin am sensiblen Naturraum Greifswalder Bodden zwischen Rügen und Usedom ist als Endlagerstandort für Atommüll völlig ungeeignet.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Bundesregierung hat bis heute kein Konzept für die Zwischenlagerung des hochradioaktiven Atommülls. Die bundesweite Suche nach einem Endlager hat begonnen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Konzepterstellung und Umsetzung des Neubaus einer Halle zur Zwischenlagerung hochradioaktiven Atommülls in Lubmin werden von Betreiber und Bundesregierung nicht ernsthaft genug umgesetzt.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Weder Betreiber noch Bundesregierung beantworten die zeitliche Diskrepanz der Genehmigungen der Castor-Behälter sowie eines Neubaus einer Halle zur Zwischenlagerung in Lubmin auf der einen und der Verfügbarkeit eines Endlagers auf der anderen Seite.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Das Ausweitungsbetreiben der EWN geschieht ohne Rücksicht auf den klaren parteiübergreifend mehrfach geäußerten politischen Landeswillen, das Zwischenlager Nord am Standort Lubmin ausschließlich für den Abbau der Kernkraftwerke in Lubmin und Rheinsberg und als Landessammelstelle zu nutzen. So droht das Zwischenlager in Lubmin zum atomaren Abfallplatz für den bundesdeutschen mittel- bis schwachradioaktiven Atommüll zu werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern beschließt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Bündnis 90/Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, unverzüglich ein bundesweites Zwischenlager-Konzept für hochradioaktive Abfälle zu erarbeiten. Gleichzeitig müssen alle Zwischenlager unverzüglich so umgestaltet werden, dass sie gegen nie auszuschließende Terrorgefahr maximal gesichert sind. Aus unserer Sicht macht das auch den Neubau einer Halle zur Zwischenlagerung im Zwischenlager Nord in Lubmin erforderlich.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Bündnis 90/Die Grünen fordern, an allen Zwischenlagern unverzüglich damit zu beginnen, die technischen Voraussetzungen für Wartungs- und Inspektionseinrichtungen zu schaffen. Dazu gehört auch am Standort Lubmin das Vorhalten einer Heißen Zelle, in der defekte Castoren umgelagert werden können, denn nur so kann gewährleistet werden, dass keine defekten Behälter transportiert werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Zu Fragen der Sicherheit, Risiken, Betrieb und Zukunft der Zwischenlager muss es eine breit angelegte gesellschaftliche Debatte geben. Bündnis 90/Die Grünen fordern daher, die nötigen Impulse und organisatorischen Voraussetzungen dafür unverzüglich von den zuständigen Gremien, insbesondere dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) und der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) zu geben und zu schaffen. Eine Mitwirkung des Nationalen Begleitgremiums zur Endlagersuche (NBG) halten wir für selbstverständlich, weil die Problemkomplexe Zwischen- und Endlager zusammenhängen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Bündnis 90/Die Grünen fordern Bundes- sowie Landesregierung des Weiteren auf, die Voraussetzungen zur Forschung an Fragen und Risiken der Zwischenlagerung zu verbessern.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Bündnis 90/Die Grünen setzen sich auf allen Ebenen dafür ein, dass das Zwischenlager Lubmin nicht zu einem faktischen Endlager ausgeweitet wird. Eine unbefristete oder eine langfristige Zwischenlagerung atomarer Abfälle aus dem ganzen Bundesgebiet und möglicherweise aus dem Ausland am Standort Lubmin muss unter allen Umständen verhindert werden!</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Bündnis 90/Die Grünen teilen die Ablehnung der Initiativen gegen die Errichtung eines Bereitstellungslagers zur Konditionierung mittel- und schwachradioaktiver Abfälle am Schacht Konrad, da hiermit Fakten geschaffen würden, die den Risiken an jenem Standort nicht Rechnung tragen.</li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das zentrale Zwischenlager Nord am Standort Lubmin ist im bundeseigenen Besitz. Einziger Gesellschafter des Betreibers, des Entsorgungswerks für Nuklearanlagen (EWN), ist die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesfinanzministerium. Das EWN hat sich auf die Stilllegung und den Rückbau von kerntechnischen Anlagen spezialisiert und lagert die bei der Behandlung anfallenden radioaktiven Abfälle zwischen. Aufgrund des erworbenen Know-hows beteiligt sich die EWN an der Stilllegung, Demontage und Entsorgung von kerntechnischen Anlagen im In- und Ausland.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Hochradioaktiver Müll</strong> wird am Standort Lubmin in der Halle 8 aufbewahrt: insgesamt 74 Castor-Behälter, davon 59 aus dem <em>Kernkraftwerk Greifswald</em>, sechs aus dem <em>Kernkraftwerk Rheinsberg</em>, vier aus dem <em>Forschungsschiff Otto Hahn</em> und fünf aus der <em>Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe</em>. Für die staatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen mietet der Bund über das Bundesamt für Strahlenschutz drei Stellplätze an. Die genehmigte Gesamtkapazität beträgt 80 Castor-Behälter, was etwa 580 Tonnen hochradioaktiven Abfällen entspricht. Die Halle 8 genügt nicht den Sicherheitsanforderungen gegenüber Störmaßnahmen oder sonstigen Einwirkungen Dritter (SEWD), also der Gefahren- und Terrorabwehr. Damit ist eine andere Lösung für das Zwischenlager notwendig. Ein zwischenzeitlich angekündigtes Konzept wurde vom Betreiber zurückgezogen, ein weiteres, das einen Neubau der Halle zur Zwischenlagerung vorsieht, für 2019 angekündigt. Die Bundesregierung bestätigt, dass selbst bei einer zügigen Umsetzung dieser Pläne keine genehmigungsfähige Zwischenlager-Lösung bis 2024 am Standort realisiert wäre.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Da die Endlagersuche in Deutschland erst begonnen hat und selbst nach zeitlich optimistischen Einschätzungen deutlich nach 2050 ein Endlager zur Einlagerung errichtet sein könnte, besteht in Fachwelt und Politik Einigkeit darüber, dass die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle mehrere Jahrzehnte länger dauern wird, als die 40 Jahre, für welche ihre Betriebsgenehmigungen (für Lager und Castor-Behälter) an den verschiedenen Standorten ausgestellt sind. Die derzeitige Aufbewahrungsgenehmigung gilt bis zum 31. Oktober 2039.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Mittel- und schwachradioaktiven Müll</strong> lagert die EWN ausschließlich in den Lubminer Hallen 1 bis 7 zwischen: Als Landessammelstelle für radioaktive Abfälle aus Industrie, Forschung und Medizin und wiederum als zentrales Zwischenlager von Betriebs- und Stilllegungsabfällen der Kernkraftwerke Greifswald und Rheinsberg. Dem Antrag auf die Einlagerung von Abfällen aus den westlichen Bundesländern wurde 2005 mit einer Befristung auf jeweils fünf Jahre vor und nach einer Behandlung in Lubmin stattgegeben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit dem Urteil vom 27.11.2014 (Az. 5 A 397/11) hat das Verwaltungsgericht Greifswald das Schweriner Innenministerium verpflichtet, der EWN eine von ihr beantragte Änderungsgenehmigung zu erteilen, die ihr künftig erlaubt, schwach- und mittelradioaktive Fremdabfälle unbefristet zu deponieren. Berufung wurde durch die Landesregierung eingelegt und 2018 kam es zu einem Kompromiss, der die Einlagerung vor und nach der Behandlung am Standort zwar zeitlich befristet, aber auch für bundesweiten mittelradioaktiven Atommüll erlaubt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 22 Feb 2019 19:05:50 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>H1: Haushalt 2019</title>
                        <link>https://ldkmv23-03-2019.antragsgruen.de/ldkmv23-03-2019/Haushalt_2019-5520</link>
                        <author>LaVo (beschlossen am: 22.02.2019)</author>
                        <guid>https://ldkmv23-03-2019.antragsgruen.de/ldkmv23-03-2019/Haushalt_2019-5520</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Antrag zum Haushalt 2019 des Landesverbandes Bündnis 90 / Die Grünen zur Beschlußfassung auf der LDK am 23.März 2019 in Güstrow</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Mandatsträgerbeiträge<br>
Jeder Bundes- oder Landtagsabgeordnete zahlt jeden Monat 15% seines Brutto-<br>
Abgeordnetengehaltes an den Landesverband. Für jedes unterhaltspflichtige Kind werden dem/der Abgeordneten 2%-Punkte erlassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Nicht zweckgebundene Mehreinnahmen und Minderausgaben<br>
Nicht zweckgebundene Mehreinnahmen und Minderausgaben am Ende des Kalenderjahres<br>
werden zur Finanzierung zukünftiger Wahlkämpfe zurückgelegt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Reduzierung von Einnahmen<br>
Reduzierung von Einnahmen von bis zu 5.000 Euro sind durch Einsparungen im Gesamthaushalt auszugleichen. Reduzierungen von Einnahmen über 5000 Euro gehen zu Lasten der Wahlkampfrücklagen bzw. des Wahlkampfbudgets.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. Teilprofessionalisierung<br>
In dem Haushaltstitel Personal sind für 2019 30.000 Euro als finanzielle Aufwandsentschädigung für die Landesvorsitzenden eingestellt. Die Landesvorsitzenden entscheiden zusammen mit dem Landesvorstand, ob das Geld als Aufwandsentschädigung ausgezahlt wird, oder aber ob das Geld eingesetzt wird um persönliche Referent_innen anzustellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. Christopher Street Day<br>
Für die Veranstaltungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Christopher Street Day in Schwerin und Rostock sollen aus dem Haushaltstitel Veranstaltungen/Aktionen 2000 Euro zur Verfügung gestellt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. Frauenpolitisches Budget<br>
Im Haushaltstitel Gremienarbeit ist gemäß dem Beschluss der LDK vom 13.10.2012 ein Budget in Höhe von 2000 Euro vorgesehen um die Frauenpolitische Arbeit des Landesfrauenrates zu unterstützen. Über die Budgetplanung und Freigabe der Gelder entscheidet die Frauenpolitische Sprecherin des Landesverbandes unter Hinzuziehung des Landesvorstandes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>7. Deckungsfähige Haushaltspositionen<br>
Die Haushaltspositionen „Allgemeine politische Arbeit“, „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ sowie „Veranstaltungen/Aktionen“ sind untereinander deckungsfähig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>8. Mittelfristige Finanzplanung und Wahlkampfbudgets<br>
Die beigefügten tabellen zur mittelfristigen Finanzplanung sowie die Übersicht des<br>
Wahlkampfbudgets werden nicht Teil des Beschlusses und dienen lediglich der Information.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Anmerkung:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die tabellarische Ausführung des HH-Plans 2018, der Ist-Prognose 2018, des HH 2019 und der mittelfristigen Planungen bis 2024 werden am 01.03.2019 gesondert an alle gemeldeten Delegierten bzw. die KVen versendet. (LGSt)</strong></p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 22 Feb 2019 16:41:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V0: Klimapass schaffen. Unsere Verantwortung – ein neues Zuhause!</title>
                        <link>https://ldkmv23-03-2019.antragsgruen.de/ldkmv23-03-2019/Klimapass_schaffen__Unsere_Verantwortung__ein_neues_Zuhause-3637</link>
                        <author>GJ MV (beschlossen am: 18.09.2018)</author>
                        <guid>https://ldkmv23-03-2019.antragsgruen.de/ldkmv23-03-2019/Klimapass_schaffen__Unsere_Verantwortung__ein_neues_Zuhause-3637</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Grüne Jugend Mecklenburg Vorpommern fordert die Landesdelegierten Konferenz<br>
der Grünen auf, die Einrichtung des Klimapasses für vor extremen<br>
Klimaveränderungen Geflüchteten sowie deren vollumfassende EU-Staatsbürger*innenschaft zu beschließen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im ständigen Aufbruch zum Erkunden neuer Welten, machten sich die Heerscharen von Entdeckern der<br>
frühen Neuzeit nicht nur die gesammelten Erfahrungen zu eigen, nein auch die Besitztümer neu<br>
entdeckter Regionen und vor allem den Lebensraum derer Völker.<br>
Der Raub an Land, dem Eigentum und in unzähligen Fällen, dem Raub am Leben und Selbstbestimmung<br>
der indigenen Völker gehört mit zu den schwärzesten Ereignissen europäischer Geschichte. Mit den<br>
Errungenschaften der Jahrhunderte, Aufklärung, Humanismus und Demokratie möchte man meinen, dass<br>
man daraus gelernt hätte, doch dem ist nicht der Fall.<br>
Bis heute beuten in gerade durch die Ausbeutung wenig entwickelten Regionen dieser Welt europäische<br>
Konzerne und Staatsinteressen die vorgefundene Umwelt und Bevölkerung aus. In vielen Fällen kommt es<br>
zu Desertifikation, Verunreinigungen des Grundwassers, Vernichtung einfachster Lebensgrundlagen. Nicht<br>
zu vergessen der über allem stehende Klimawandel, der durch den Anstieg des Meeresspiegels das Leben<br>
auf Inselstaaten wie Fidschi, Kiribati oder Vanuatu in Zukunft unmöglich machen wird, weil diese von der<br>
Karte verschwinden werden.<br>
Die Notwendigkeit dieses Antrages wird einem bewusst, dass auf dem aus circa 300 Inseln bestehenden<br>
Staates Fidschi etwa eine halbe Millionen Menschen wohnen, deren Lebensraum mit einem Ultimatum<br>
behaftet wurde. Ein Ultimatum welches europäischer Profit anscheinend in Kauf nimmt und uns daher,<br>
abgehsehen von grundlegender humanistischer Solidarität, in eine Verpflichtung versetzt, von vor<br>
europäisch geprägten Problemen geflüchtete Menschen in unserer Gemeinschaft ein sicheres Zuhause<br>
gewährleisten zu können. Auch wenn es nur ein bitterer Trost ist, für die voranschreitende Zerstörung der<br>
Natur, ob im Mittelmeer oder in der Java See, wir dürfen niemanden ertrinken lassen!<br>
–Der Antrag ist nicht final und wird nachbearbeitet.–</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 22 Feb 2019 16:01:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>H2: Änderungsantrag zur Landesfinanzordnung</title>
                        <link>https://ldkmv23-03-2019.antragsgruen.de/ldkmv23-03-2019/Aenderungsantrag_zur_Landesfinanzordnung-54324</link>
                        <author>FaFiRa (beschlossen am: 22.02.2019)</author>
                        <guid>https://ldkmv23-03-2019.antragsgruen.de/ldkmv23-03-2019/Aenderungsantrag_zur_Landesfinanzordnung-54324</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Landesfinanzordnung für Bündnis 90 / Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- beschlossen auf der Landesdelegiertenkonferenz am 23. März 2019 in Schwerin Güstrow -</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die folgende Finanzordnung regelt die Finanzverhältnisse des Landesverbandes von Bündnis 90 / Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern und tritt am Tag ihrer Beschlussfassung durch die Landesdelegiertenkonferenz in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Landesfinanzordnung außer Kraft.<br>
Die Landesfinanzordnung wird redaktionell angepasst, sobald sich übergeordnete Gesetze und Regelungen (insbesondere das Parteiengesetz und das Bundesreisekostengesetz) ändern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gliederung:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>I. Zuständigkeiten<br>
§ 1 Landesschatzmeister*in<br>
§ 2 Landesfinanzrat<br>
§ 3 Kreisverbände</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>II. Organisatorisches<br>
§ 4 Landeshaushalt<br>
§ 5 Rechenschaftsbericht<br>
§ 6 Rechnungsprüfung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>III. Einnahmen<br>
§ 7 Mitgliedsbeiträge<br>
§ 8 Mandatsträgerbeiträge<br>
§ 9 Spenden<br>
§ 10 Verteilung staatliche Parteienfinanzierung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>IV. Ausgaben<br>
§ 11 finanzwirksame Beschlüsse<br>
§ 12 Kostenerstattungen<br>
§ 13 Personalausgaben<br>
§ 14 Gremienbudgets<br>
§ 15 Rücklagen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Anhang: Spendenkodex der Bundespartei</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>I. Zuständigkeiten<br>
§ 1 Landesschatzmeister*in<br>
(1) Der/Die Landesschatzmeister*in ist verantwortlich für die Erstellung des Haushaltsplanes (gemäß § 13 Abs. 1 Landessatzung), die laufende Kontrolle der Ein- und Ausgaben und die ordnungsgemäße Vorlage des Rechenschaftsberichtes des Landesverbandes inklusive aller Untergliederungen.<br>
(2) Der/die Landesschatzmeister*in informiert den Landesvorstand monatlich und den<br>
Landesfinanzrat quartalsweise über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben.<br>
(3) Der/Die Landesschatzmeister*in hat bei Finanzwirksamen Beschlüssen des Landesvorstandes ein Vetorecht, welches nur mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen überstimmt werden kann. (gemäß §5 (3) GO Lavo)<br>
(4) Der/Die Landesschatzmeister*in hat bei Finanzwirksamen Beschlüssen des Landesfinanzrates ein aufschiebendes Vetorecht. (gemäß §2.3 GO Lafi)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 2 Landesfinanzrat<br>
Der Landesfinanzrat berät den Landesverband in allen Finanzfragen. Insbesondere ist er zuständig für: (gemäß §13 Landessatzung)<br>
(1) die Aufstellung des Entwurfs des Haushaltes für den Landesverband und seine vorläufige Inkraftsetzung bis zur nächsten Landesdelegiertenkonferenz sowie die Budgetkontrolle,<br>
(2) die Vorbereitung von Vereinbarungen zur Aufteilung der Finanzmittel zwischen<br>
Landesverband und Kreisverbänden für die Landesdelegiertenkonferenz,<br>
(3) die Beschlussfassung über sämtliche Fragen hinsichtlich der Sonderbeiträge auf Grundlage der Beschlüsse der Landesdelegiertenkonferenz,<br>
(4) die Entscheidung über die Vergabe von Finanzmitteln aus dem Finanzausgleichsfonds,<br>
(5) die Entscheidung über Anträge und Gegenstände, die von anderen Gremien an ihn verwiesen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 3 Kreisverbände<br>
(1) Es gilt der Grundsatz weitgehender Autonomie der Kreisverbände, die ihre Grenze nur in der politischen Wirksamkeit der Landespartei und den Bestimmungen des Parteiengesetzes findet.<br>
(2) Die Kreisverbände sind für eine ordnungsgemäße Kassenführung verantwortlich und<br>
dem/der Landesschatzmeister*in gegenüber rechenschaftspflichtig.<br>
(3) Kreisverbände und Gremien können sich eine eigene Finanzordnung geben. Diese darf jedoch den Bestimmungen der Landesfinanzordnung nicht widersprechen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>II. Organisatorisches<br>
§ 4 Landeshaushalt<br>
(1) Der/Die Landesschatzmeister*in ist verantwortlich für die Erstellung des Haushaltsplanes, der vom Landesfinanzrat und der Landesgeschäftsstelle vorbereitet wird und vom Landesfinanzrat bis zur nächsten Landesdelegiertenkonferenz vorläufig in Kraft gesetzt wird. (gemäß § 13 Abs. 1 Landessatzung)<br>
(2) Dem Haushaltsplan ist ein mittelfristiger Finanzplan anzufügen, der mindestens die nächsten 2 folgenden Haushaltsjahre umfasst.<br>
(3) Die Landesdelegiertenkonferenz kann über den vorgelegten Entwurf mit einfacher Mehrheit befinden. Änderungsanträge zu dem vom/von der Landesschatzmeister*in eingebrachten Entwurf bedürfen zu ihrer Annahme ebenfalls einer einfachen Mehrheit.<br>
(4) Liegt für das angelaufene Jahr noch kein genehmigter Haushalt vor, so dürfen über die vertraglichen Verpflichtungen hinaus nur Ausgaben getätigt werden, die pro Monat den zwölften Teil des Vorjahresansatzes nicht übersteigen. Neue vertragliche Verpflichtungen, die mit Ausgaben über diesen Rahmen hinaus verbunden sind, sind nicht zulässig.<br>
(5) Ist es absehbar, dass der Haushalt nicht einzuhalten ist, hat die/der Landesschatzmeister*in unverzüglich einen Nachtragshaushalt einzubringen.<br>
(6) Im Vorfeld der Aufstellung des Haushaltsplanes stimmen die jeweiligen Gremien oder Organe mit eigenem Haushaltsansatz ihre Finanzplanung für das nächste Haushaltsjahr mit dem/der Landesschatzmeister*in ab.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 5 Rechenschaftsbericht<br>
(1) Die/der Landesschatzmeister*in ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Vorlage des Rechenschaftsberichtes des Landesverbandes inklusive aller Untergliederungen gemäß dem Parteiengesetz und den Beschlüssen der Bundespartei spätestens bis zum 30. April eines jeden Jahres.<br>
(2) Zu diesem Zweck legen die Kreisschatzmeister*innen und die Finanzverantwortlichen der Gremien, die zu einer eigenen Kassenführung verpflichtet sind der/dem Landeschatzmeister*in bis spätestens zum 28. Februar eines jeden Jahres die Jahreskassenberichte ihres Kreisverbandes bzw. Gremiums vor. Kreisverbände, die ihren Bericht nicht bis zum 28.02. eingereicht haben, zahlen dafür 50,- Euro je angefangene Woche Verzögerung an den Landesverband. Legt der Kreisvorstand gegen<br>
diesen Beschluss der/des Landesschatzmeister*in Widerspruch beim Landesfinanzrat ein, so entscheidet der Landesfinanzrat auf seiner nächsten ordentlichen Sitzung, ob der Beschluss der/des Landesschatzmeister*in aufgehoben wird.<br>
(3) Der Landesverband bietet die Möglichkeit die Buchführung der Kreisverbände und übrigen Untergliederungen zentral abzuwickeln. Die Modalitäten sowie die Kostenträgerfragen hierfür werden einzelvertraglich geregelt.<br>
(4) Bestandteile der Jahreskassenberichte sind:<br>
• eine Übersicht über die Einnahmen, die Ausgaben, die Aktivposten und die Passivposten in der Form, dass die Erstellung des Rechenschaftsberichtes entsprechend den Bestimmungen des Parteiengesetzes ermöglicht wird. Die/der Landesschatzmeister*in stellt hierfür ein entsprechendes Formblatt zur Verfügung.<br>
• Durchschläge oder Übersichten über die für das Berichtsjahr ausgestellten<br>
Zuwendungsbescheinigung<br>
• eine Liste der Mitglieder zum Stand des 31. Dezember des Berichtsjahres<br>
• eine Übersicht über den Stand und die Beschlusslage zu den ausgewiesenen internen<br>
Rücklagen<br>
• den ersten und letzten Kontoauszug des Berichtsjahres.<br>
• Deckblatt, (Vollständigkeitserklärung)<br>
(5) Die/der Landesschatzmeister*in ist für die Kontrolle der ordnungsgemäßen Kassenführung der Kreisverbände und der Gremien, die zur Abgabe eines Jahreskassenberichtes verpflichtet sind, verantwortlich. Es ist zu gewährleisten, dass jederzeit die zur Erstellung des Prüfvermerks für den Rechenschaftsbericht der Gesamtpartei entsprechend dem Parteiengesetz vorgeschriebenen Stichproben möglich sind.<br>
(6) Die/der Landesschatzmeister*in darf Kreisverbänden und Gremien zustehende Gelder nur auszahlen, wenn die Vorlage eines ordnungsgemäßen Jahreskassenberichtes sichergestellt ist. Ist die ordnungsgemäße und/oder rechtzeitige Abgabe des Rechenschaftsberichtes auf Bundesebene gefährdet, muss die/der Landesschatzmeister*in die Kassenführung des Kreisverbandes bzw. des Gremiums an sich ziehen oder eine/n Beauftragte/n einsetzen. In diesem Fall hat die/der zuständige Kreisschatzmeister*in alle für die Erstellung eines ordnungsgemäßen Rechenschaftsberichtes notwendigen Unterlagen an die/den Landesschatzmeister*in zu übergeben. Die hieraus entstehenden Kosten hat der entsprechende Kreisverband zu tragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 6 Rechnungsprüfung<br>
(1) Die Rechnungsprüfer*innen des Landesverbandes sind im in den Abs. 2 und 3 Maße auch für die Kreisverbände zuständig.<br>
(2) Die Rechnungsprüfer*innen des Landesverbandes prüfen auf Beschluss des<br>
Landesfinanzrates Kreisverbände in ihrer Buchführung. Die Auswahl treffen die<br>
Rechnungsprüfer*innen in Abstimmung mit dem Landesfinanzrat.<br>
(3) Die Rechnungsprüfer*in können außerdem von den Kreisverbänden zu<br>
Buchführungsprüfungen angefordert werden. Die entstehenden Kosten übernimmt der jeweilige Kreisverband.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>III. Einnahmen<br>
§ 7 Mitgliedsbeiträge<br>
(1) Der monatliche Mitgliedsbeitrag sollte 1 % des Nettoeinkommens betragen. Jedes Mitglied hat die Pflicht, den Beitrag rechtzeitig zu bezahlen. Der Mitgliedsbeitrag ist eine Bringschuld, die keiner gesonderten Aufforderung bedarf. Die Kreisverbände haben die Möglichkeit, in ihren Finanzordnungen andere Beiträge festzulegen oder eine Beitragsermäßigung oder –befreiung zu regeln.<br>
(2) Zu Beginn des dritten Quartalsmonats führen die Kreisfinanzbeauftragten die anteiligen Beiträge an den Landesverband ab. Für jedes Mitglied eines Kreisverbandes ist vor Ablauf des dritten Quartalsmonats des an den Bundesverband abzuführenden Beitragsanteils zuzüglich 1,00 Euro je Mitglied an den Landesverband abzuführen. Der Landesverband leitet den Beitragsanteil an den Bundesverband weiter.<br>
(3) Die Mitgliedsdaten sind von den Kreisverbänden monatsgenau in Sherpa einzupflegen.<br>
(4) Um die Höhe der Beitragsabführung zu ermitteln, werden die Mitgliedszahlen aus den drei Quartalsmonaten addiert, die Summe wird mit dem Gesamt-Beitragsanteil multipliziert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 8 Mandatsträgerbeiträge<br>
(1) Die Landespartei macht von ihrem durch Parteiengesetz und Bundessatzung vorgesehen Recht, Mandatsträger-innenbeiträge von ihren Mandatsträger*innen auf Landesebene und Bundesebene zu erheben, Gebrauch. Die Höhe der Sonderbeiträge wird von der Landesdelegiertenkonferenz bestimmt. (gemäß §5 Abs. 3 der Landessatzung)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 9 Spenden<br>
(1) Der Landesverband und die Kreisverbände sind berechtigt, Spenden im Sinne des<br>
Parteiengesetzes anzunehmen. Ausgenommen sind Spenden, die nach Parteiengesetz unzulässig sind (z.B. anonyme Spenden von mehr als 500 EUR). Solche Spenden sind über den Landesverband und Bundesverband unverzüglich an das Präsidium des Deutschen Bundestages weiterzuleiten. Im Übrigen stehen jeder Ebene die bei ihr eingegangenen Spenden ungeteilt zu.<br>
(2) Landesschatzmeister*in und Kreisfinanzbeauftragte sind dafür verantwortlich, dass Spenden gemäß Parteiengesetz rechtmäßig vereinnahmt und verbucht werden. Nur sie sind befugt, Spendenbescheinigungen auszustellen.<br>
(3) Jeder Spendenbescheinigung muss eine entsprechende Buchung zugrunde liegen.<br>
Spendenbescheinigungen sollen am Jahresende über die Gesamtsumme ausgestellt werden.<br>
(4) Der Landesverband verpflichtet sich zur Einhaltung des Spenden-Codex‘ des<br>
Bundesverbandes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 10 Verteilung der staatliche Parteienfinanzierung<br>
(1) Die/Der Landesschatzmeister*in beantragt die staatliche Parteienfinanzierung (Land) beim Präsidium des Mecklenburger Landtages, sofern dies nicht schon durch den Bundesverband erfolgt ist.<br>
(2) Die Kreisverbände erhalten als Grundfinanzierung 25% der Summe, die der Landesverband als Mittel aus der staatlichen Parteienfinanzierung (Bund und Land) zugewiesen bekommt.<br>
(3) Die Verteilung der Grundfinanzierung auf die einzelnen Kreisverbände richtet sich nach der Maßgabe eines Grundbedarfes der einzelnen Kreisverbände in Abhängigkeit von der Fläche, und Anreizfaktoren für das Einwerben von Mitgliedern, Spendern*innen und Wählern*innen.<br>
(4) Die Grundfinanzierung wird wie folgt auf die Kreisverbände verteilt:<br>
a) 35% nach gleichen Teilen,<br>
b) 20% nach der anteiligen Fläche,<br>
c) 20% nach dem Anteil der eingeworbenen Zuwendungen (Mitgliedsbeiträge, Spenden<br>
natürlicher und juristischer Personen),<br>
d) 20% nach der Anzahl der Wählerstimmen (Erst- und Zweitstimmen) bei der letzten<br>
Landtags- und Bundestagswahl innerhalb der Grenzen des Kreisverbandes zum Stand<br>
31. Dezember des Vorjahres,<br>
e) 5% fließen in einen Finanzausgleichsfonds, über dessen Verwendung im Haushaltsjahr der Landesfinanzrat entscheidet (gemäß §13 Landessatzung). Sollten die Mittel des Finanzausgleichsfonds im Haushaltsjahr nicht oder nicht vollständig ausgeschüttet werden, fließen sie zusätzlich in die Mittel der Grundfinanzierung des nächsten Jahres.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>IV. Ausgaben<br>
§ 11 Finanzwirksame Beschlüsse<br>
(1) Über Finanzausgaben entscheidet der Landesvorstand im Rahmen des Haushalts mit<br>
einfacher Mehrheit.<br>
(2) Finanzausgaben für den laufenden Geschäftsbedarf bis 500,- Euro im Monat können durch die Geschäftsführung selbstständig verantwortet werden.<br>
(3) Finanzausgaben bis 1000,- Euro können durch den/die Landesschatzmeister*in in Absprache mit den Landesvorsitzenden selbstständig verantwortet werden.<br>
(4) Finanzwirksame Anträge ohne Deckungsvorschlag sind nicht zur Behandlung zuzulassen. Kommt dennoch ein entsprechender Beschluss zustande, darf der Beschluss nicht vollzogen werden, bis von einem Beschlussorgan mit Zustimmung der/des Landesschatzmeister*in eine entsprechende Umwidmung innerhalb des Haushaltes des Landesverbandes vorgenommen worden ist. Über derartige Umwidmung ist dem Landesfinanzrat Bericht zu erstatten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 12 Kostenerstattungen<br>
(1) Erstattungsfähig sind Kosten, die Mitgliedern oder anderen beauftragten Personen entstehen bei der Wahrnehmung von Ämtern, Mandaten und Aufgaben in die, die ihnen oder mit denen sie von einer Mitglieder- oder Vertreter*innen-Versammlung oder einem anderen, satzungsgemäß dazu berechtigten Organ oder Gremium der Partei gewählt, entsendet, erteilt oder betraut wurden.<br>
Näheres regelt die Kostenerstattungsordnung des Landesverbandes Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern. Die Kostenerstattungsordnung des Landesverbandes Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern wird vom Landesfinanzrat MV beschlossen und der Landesfinanzordnung des Landesverbandes Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern als Anhang beigefügt ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 13 Personalausgaben<br>
(1) Der Landesverband verpflichtet sich bei der Bezahlung von Mitarbeiter*innen zur Einhaltung eines Mindestlohnes, der den gesetzlichen Mindestlohn um mindestens 1,00 EUR pro Stunde übersteigt.<br>
(2) Die monatliche Vergütung für ein studienbegleitendes oder vergleichbares Vollzeitpraktikum beträgt mindestens 300 Euro. (gemäß V5 alt Faires Praktikum LDK Stralsund 2011)<br>
(3) Die Landesvorsitzenden haben die Möglichkeit ihre Tätigkeit vergütet zu bekommen. Die Vergütung orientiert sich an vergleichbaren Tätigkeiten, über die Höhe entscheidet der Landesvorstand. (Umsetzung des Z3 LDK Stralsund 2011)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 14 Gremienbudgets<br>
(1) Auszahlungen im Rahmen der Gremienbudgets orientieren sich an dem nach § 4<br>
abgestimmten Finanzplan des jeweiligen Gremiums.<br>
(2) Auszahlungen sind grundsätzlich zweckgebunden und erfolgen gegen Vorlage<br>
entsprechender Belege nach den Regelungen für Kostenerstattungen der aktuellen<br>
Kostenerstattungsordnung des Landesverbandes.<br>
(3) Vorschusszahlungen können vom Landesvorstand nach Vorlage der voraussichtlichen<br>
Gesamtkostenübersicht genehmigt werden. Es gelten die Genehmigungsregeln des § 11. Die Belege müssen nach betreffender Veranstaltung gesammelt inkl. tatsächlicher Gesamtkostenübersicht eingereicht werden.<br>
(4) Budgets für öffentliche Veranstaltungen, welche von Gremien organisiert werden, bedürfen eines entsprechenden Antrages inkl. voraussichtlicher Gesamtkostenübersicht. Es gelten die Genehmigungsregeln des § 11.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 15 Rücklagen<br>
(1) Auf allen Ebenen der Landespartei werden überschüssige Finanzmittel prinzipiell internen Rücklagen zugeführt.<br>
(2) Darüber, wann und wofür diese Rücklagen wieder aufgelöst werden sollen, entscheiden die zuständigen Parteiorgane möglichst frühzeitig nach der Einnahme.<br>
(3) Dem Haushaltsplan sind Übersichten über den Stand der internen Rücklagen beizufügen.<br>
(4) Rücklagen sollen möglichst zinsträchtig angelegt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Anhang zur Finanzordnung: Spenden-Codex des Bundesverbandes</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aktive Spendenwerbung<br>
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind im politischen Wettbewerb in einer mediendominierten Gesellschaft auf freiwillige Zuwendungen von natürlichen und juristischen Personen angewiesen. Deshalb wirbt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN offensiv um Spenden. Diese beruhen auf dem Prinzip der freiwilligen Zahlung, Gegenleistungen sind ausgeschlossen. Nicht nur wegen den immer wieder kehrenden Parteispendenskandalen der anderen Parteien haben sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stets für die Transparenz der Parteifinanzen und die Verbesserung des Parteiengesetzes erfolgreich eingesetzt.<br>
Form und Inhalt von Spendenwerbung müssen eindeutig, sachlich und wahrheitsgemäß sein und dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Grenzen der Einwerbung und Annahme von Spenden<br>
Wir setzen die Grenzen der Spendeneinwerbung dort, wo moralische und grundsätzliche politische Positionen unserer Partei berührt werden. Die Einhaltung der Regelungen des Parteiengesetzes ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN selbstverständlich. Deshalb nehmen wir folgende Spenden nicht an:<br>
• Spenden von politischen Stiftungen und Parlamentsfraktionen<br>
• Spenden von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienenden Institutionen und Unternehmen<br>
• Spenden von Unternehmen, an der die öffentliche Hand mit einem Anteil von mehr als 25% beteiligt ist<br>
• Spenden von Unternehmen außerhalb der Europäischen Union<br>
• Personenspenden über 1000 € mit ausländischer Herkunft<br>
• Spenden, die erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten<br>
wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden Einzelspenden mit unklarer Herkunft (anonyme Spenden) von über 500 € werden gemäß Parteiengesetz an den Präsidenten des deutschen Bundestages weiter geleitet.<br>
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nehmen keine Spenden an, die zum Zwecke der Weiterleitung an Dritte außerhalb der Partei gezahlt werden.<br>
Hauptamtliche MitarbeiterInnen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dürfen keine Geschenke<br>
entgegennehmen, die einen Wert von 50 € übersteigen. Vorstände geben sich eine eigene Ehrenordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Umgang mit strittigen Spenden<br>
Über die Annahme von Spenden entscheidet der jeweilige Parteivorstand. Bei Eingang einer Spende von mehr als 500 € wird der zuständige Parteivorstand umgehend schriftlich informiert. Bei Spenden an Kreis/-Ortsverbände ab 1.000 € ist die/der zuständige LandesschatzmeisterIn zu informieren.<br>
Alle Untergliederungen werden aufgefordert, auf ihrer Ebene gemäß diesem<br>
Kodex zu verfahren.<br>
Im Zweifelsfall wird der Landesvorstand oder Parteirat zur Beratung hinzu gezogen. Dort wird dann über die Annahme oder Ablehnung der Spende entschieden.<br>
Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten der Abgrenzung von für die Grünen akzeptablen und nicht akzeptablen Spenden bzw. UnterstützerInnen: Beispielsweise eine Positivliste, in der aufgezählt wird, von wem Spenden angenommen werden dürfen. Oder eine Negativliste, in der diejenigen Branchen, Unternehmen und in ihr tätigen Personen aufgezählt werden. Daneben können Verfahrensregelungen, die den Umgang mit strittigen Spenden zum Gegenstand haben, verabredet werden.<br>
Sowohl Positiv- als auch Negativlisten weisen den Nachteil auf, das sie nie eindeutig sein können und daher systematisch Streit- und Präzedenzfälle hervorrufen. Der Grund liegt in den vielfältigen Lieferanten- und Absatzverflechtungen von Unternehmen. Auch ein Panzer braucht Normschrauben.<br>
Zudem verändern sich im Laufe der Zeit Kriterien für das, was im Hinblick auf Spenden akzeptabel bzw. nicht akzeptabel ist. Sowohl die Aufmerksamkeit als auch die jeweilige Bedeutung unterschiedlicher Themen bzw. Unternehmen verändern sich.<br>
Daher scheiden unseres Erachtens sowohl Positiv- als auch Negativlisten für einen Kodex von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus. Wir befürworten eine Verfahrensregelung, da diese in Auslegungsfällen zu den erforderlichen politischen Entscheidungen führt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sponsoring<br>
Wir werben aktiv darum, Unternehmen, Verbände, Vereine und Initiativen zu überzeugen, sich am Rande unserer Parteitage oder anderen Veranstaltungen zu präsentieren. Bei Parteitagen bleiben der Tagungsraum und die Unterlagen der Delegierten werbungsfrei.<br>
Beim Sponsoring werden besonders die Unternehmen und Organisationen berücksichtigt, die in ihren Zielen und in ihrer Wirtschaftsweise der Politik von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nahe stehen.<br>
Darüber hinaus suchen wir auch den Dialog mit anderen Unternehmen. In Zweifelsfällen gilt die oben festgelegte Verfahrensweise mit strittigen Spenden zur Entscheidungsfindung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Spendenprüfung und Spendenquittung<br>
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nehmen Spenden nur direkt von den SpenderInnen an. Zuwendungen, die auf dem Umweg über Konten Dritter an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gelangen, werden nicht angenommen. Sie werden umgehend auf das Konto zurück überwiesen, von dem sie an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angewiesen worden sind. Für die Zeit, in der solche Beträge auf den Konten der Partei liegen, werden sie als Verbindlichkeiten gebucht.<br>
Barspenden, werden nur bestätigt für die Person, die die Zuwendung übergeben hat.<br>
Eingehende Spenden werden in jedem Einzelfall auf ihre Zulässigkeit geprüft und ordnungsgemäß verbucht. Nach Parteiengesetz unzulässige Spenden werden an den Präsidenten des Deutschen Bundestages weitergeleitet. Die Spenderinnen und Spender erhalten am Anfang des Folgejahres eine Spendenbescheinigung, auf Wunsch auch vorher. Der Spendenquittung wird ein angemessenes Dankesschreiben beigefügt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vertraulichkeit, Transparenz und Rechenschaftslegung<br>
Spenden werden im Rechenschaftsbericht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach den Festlegungen des Parteiengesetzes ausgewiesen, d.h. bei Spendenbeträgen über 10.000 € im Jahr wird die Spende unter Angabe des Namens und der Anschrift der Spenderin/ des Spenders im Rechenschaftsbericht veröffentlicht.<br>
Spenden, die im Einzelfall 50.000 € übersteigen, werden unverzüglich über den Landesverband und den Bundesverband an den Bundestagspräsidenten gemeldet und dort zeitnah veröffentlicht.<br>
Spenden, die für bestimmte politische Aktionen eingeworben werden, werden auch für diese eingesetzt. Die Ergebnisse von Spendenaktionen sollen Spenderinnen auf Wunsch leicht einsehbar zur Verfügung gestellt werden.<br>
Spenden werden von uns entsprechend den Regelungen des Parteiengesetzes und des<br>
Datenschutzgesetztes vertraulich behandelt. Persönliche Daten werden keinesfalls an Dritte weitergeben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Verhältnis von Kosten zu Einnahmen der Spendenwerbung<br>
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sollen Aufwand und Ertrag bei der Einwerbung von Spenden in einem vertretbaren Verhältnis stehen. Die Kosten sollen im Durchschnitt nicht mehr als 25% der Einnahmen betragen. Zu berücksichtigen sind dabei alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Fundraising stehen, d.h. neben den eigentlichen Kosten der jeweiligen Aktionen auch die Kosten für FundraiserInnen, Personal und Verwaltung.<br>
Unterschiedliche Formen des Fundraising, verursachen erfahrungsgemäß unterschiedliche Kosten. So ist es kein Geheimnis, dass bei der Gewinnung von Neuspenderinnen i.d.R die Kosten die Erträge weit übersteigen und der Aufbau eines professionellen Fundraising in den ersten drei Jahren keine nennenswerten Erträge bringt. Deshalb sollten nur Durchschnittswerte zugrunde gelegt werden.<br>
In Amerika, dem Land mit der ausgeprägtesten Fundraising-Praxis, empfehlen<br>
Spendenwächterorganisationen, dass die Kosten insgesamt nicht mehr als 35% der Fundraising-Einnahmen überschreiten sollen. Dieser Wert wird auch von staatlichen Prüfbehörden in den USA akzeptiert.<br>
Da bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Spendeneinwerbung zu einem wesentlichen Teil auf<br>
ehrenamtlichen Ressourcen basiert, ist es vertretbar, einen niedrigeren durchschnittlichen Gesamtkostenansatz zu empfehlen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Entgelte für FundraiserInnen<br>
FundraiserInnen sollten angestellt werden, wenn sie das Fundraising nicht ehrenamtlich betreiben.<br>
Wir zahlen grundsätzlich keine Provisionen für das Einwerben von Spenden. Ausnahmen auf Bundes- und Landesebene bis zu einer Höhe von maximal 10% der Spendeneinnahmen müssen in den zuständigen Vorständen beschlossen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bundesfinanzrat Köln, den 01.12.2006</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 22 Feb 2019 16:00:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V3: Für ein rechtsstaatliches Polizeigesetz in Mecklenburg-Vorpommern</title>
                        <link>https://ldkmv23-03-2019.antragsgruen.de/ldkmv23-03-2019/motion/10207</link>
                        <author>LAG DIR (beschlossen am: 22.02.2019)</author>
                        <guid>https://ldkmv23-03-2019.antragsgruen.de/ldkmv23-03-2019/motion/10207</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mecklenburg-Vorpommern braucht eine bürgernahe, transparente, effektive und qualifizierte Arbeit der Polizei und der Gefahrenabwehrbehörden. Mecklenburg-Vorpommern braucht keine ausufernden Überwachungsmaßnahmen wie die geplante Einführung von Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung, die letztlich eine Erlaubnis zum staatlichen Hacken darstellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mecklenburg-Vorpommern ist ein sicheres Bundesland. Die Gesamtzahl der Straftaten, die in Mecklenburg-Vorpommern in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst werden, geht seit Jahren zurück. Die im April 2018 vorgestellte Statistik für das Jahr 2017 verzeichnete die niedrigste Fallzahl und die geringste Kriminalitätsbelastung je 100.000 Einwohner für unser Bundesland seit Bestehen der Statistik.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist damit zu rechnen, dass sich dieser Trend fortsetzt. Dafür sprechen die Ende Januar vorgestellten Zahlen über die Entwicklung der politisch motivierten Kriminalität. Auch diese ist rückläufig. Die Gesamtfallzahl im Bereich der politisch motivierten Kriminalität ging um mehr als 11 Prozent zurück. Einen deutlichen Rückgang gab es insbesondere bei den Gewaltdelikten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dennoch hat Innenminister Lorenz Caffier (CDU) den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes in die Verbandsanhörung gegeben, der neue Befugnisse für die Polizei unseres Bundeslandes vorsieht und die bestehenden Eingriffshürden deutlich absenkt. Nach Angaben von Caffier werden Polizei und Ordnungsbehörden &quot;zukünftig in weiteren Bereichen präventiv handeln können, in denen es ihnen bisher nicht möglich war und bevor eine Straftat begangen wird&quot;. Das spricht dafür, dass der Anknüpfungspunkt für polizeiliches Handeln weiter in das Gefahrenvorfeld verlagert werden soll. Veröffentlicht wurde der Entwurf bislang nicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wenden uns gegen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Online-Durchsuchung im Sicherheits- und Ordnungsgesetz. Bei diesem verdeckten Zugriff auf private Laptops und PCs handelt es sich um einen Eingriff in die Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme, gegen den sich der über die Menschenwürde absolut geschützte Kernbereich privater Lebensgestaltung nur schwer verteidigen lässt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- die Einführung der Quellen-TKÜ in Mecklenburg-Vorpommern. Bei dieser Sonderform der Telekommunikationsüberwachung wird auf dem Laptop oder PC, über den die zu überwachende Kommunikation erfolgt, eine Software installiert, die die Kommunikation vor einer etwaigen Verschlüsselung mitschneidet und an die Polizei übermittelt. Für sie gilt das zur Online-Durchsuchung Gesagte entsprechend.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- eine weitere Verlagerung des polizeilichen Handelns in das Gefahrenvorfeld. Die dabei entstehenden Rechtsunsicherheiten sind mit Blick auf das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Bestimmtheitsgebot verfassungsrechtlich bedenklich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- eine unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung begründete Ausweitung von Vorfeldmaßnahmen auf andere Bereiche, die keine schwerwiegende Gefährdung von Leib und Leben darstellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern die Landesregierung dazu auf,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes endlich zu veröffentlichen und so eine gesamtgesellschaftliche Debatte zu ermöglichen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- an dem Begriff der Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung als Anknüpfungspunkt für polizeiliches Handeln festzuhalten,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeskriminalamtgesetz nicht zum Anlass für die Ausweitung von Vorfeldmaßnahmen zu nehmen, sondern dafür, verfassungswidrige Vorschriften im Sicherheits- und Ordnungsgesetz zu korrigieren,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- die europäische Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten (JI-Richtlinie) konsequent in innerstaatliches Recht umzusetzen, einschließlich der darin vorgesehenen Kontrollbefugnisse für den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- den Rechtsanwendern einen sachgerechten Umgang mit den neuen Rechtsvorschriften durch eine klare Abgrenzung der Anwendungsbereiche von JI-Richtlinie einerseits und europäischer Datenschutz-Grundverordnung andererseits zu erleichtern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Lorenz Caffier meint, sein Gesetzentwurf sei die &quot;Antwort auf das digitale Zeitalter&quot;. Das Gegenteil ist der Fall. Nach allem, was wir wissen, schafft dieser Gesetzentwurf mehr Sicherheitslücken, als er schließt. Eine Antwort auf das digitale Zeitalter wäre nicht weniger, sondern mehr Sicherheit für IT-Systeme. Daran sollte das Innenministerium arbeiten, und nicht an der Schaffung neuer Befugnisse für die Landespolizei, die angesichts der Aufnahme von Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung in das Bundeskriminalamtgesetz nicht mehr notwendig sind.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Begründung wird nachgereicht.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 22 Feb 2019 08:31:21 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V4: Für eine gerechte und gemeinwohlorientierte Bodenpolitik für Mecklenburg-Vorpommern</title>
                        <link>https://ldkmv23-03-2019.antragsgruen.de/ldkmv23-03-2019/motion/10065</link>
                        <author>LAG Landwirtschaft und Naturschutz (beschlossen am: 20.02.2019)</author>
                        <guid>https://ldkmv23-03-2019.antragsgruen.de/ldkmv23-03-2019/motion/10065</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Boden ist gleichzeitig die Grundlage unserer Nahrungsmittelproduktion, übernimmt essentielle Funktionen im Umwelt- und Klimaschutz, filtert Schadstoffe, reinigt das Grundwasser und bietet Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Er speichert große Mengen an Kohlenstoff und puffert damit den Klimawandel ab. Böden sind Landschaftsarchiv, Siedlungsraum und Produktionsmittel für Landwirt*innen. Unsere Böden sind in einem erdgeschichtlich extrem kurzen Zeitraum nach der letzten Eiszeit entstanden – ein Jahrhundert der Flächenversiegelung, der Entwässerung und der zunehmend technisch-industrialisierten Landwirtschaft haben gereicht, um große Flächen zu schädigen und ihrer Funktionen zu berauben. Zerstörte Bodengefüge und mit ihnen die Bodenfruchtbarkeit lassen sich kaum wieder regenerieren. Boden ist eine endliche Ressource – <strong>Bodenschutz ist daher echte Daseinsvorsorge</strong>!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Hinblick auf die immense Bedeutung der Böden ist die Verteilung von Grund und Boden maßgeblich für eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung. Diese und die Eigentumsverteilung unterliegen in Deutschland einem starken Wandel. Die nach wie vor fortschreitende Flächenversiegelung und der großfläche Aufkauf von Ackerland durch Kapitalanleger führen zu einer Verknappung der Ressource Boden. <strong>Rasant steigende Bodenpreise beschleunigen den Strukturwandel </strong>im Agrarsektor und verändern die sozioökonomischen Verhältnisse im ländlichen Raum, indem sie z.B. Existenzgründer*innen den Einstieg in die Landwirtschaft fast unmöglich machen. So haben sich beispielsweise die Preise für Ackerland in Mecklenburg-Vorpommern seit 2006 mehr als vervierfacht. Selbst etablierte Betriebe können die aktuellen Bodenpreise oft nicht mehr aus eigener Kraft bezahlen und begeben sich in Abhängigkeit von Anteilseignern und Banken. <strong>Wenige Großbetriebe bewirtschaften zunehmend große Agrarflächen</strong> mit weniger festen Arbeitskräften und mehr Lohnarbeiter*Innen. Eine unter intensivem Preiswettbewerb und Rationalisierungszwang stehende Landbewirtschaftung schädigt die ökologischen Funktionen und damit auch das Ertragspotenzial des Bodens häufig irreversibel.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>“Wachsen oder Weichen” - diese Entwicklung der letzten Jahre führt zu immer mehr monotonen, spezialisierten Betrieben. Mit einer durchschnittlichen Flächenausstattung von 274,9 ha ist <strong>Mecklenburg Vorpommern bundesweiter Spitzenreiter bei den landwirtschaftlichen Betriebsgrößen</strong> (Bundesdurchschnitt: 61 ha, Quelle BMEL 2017). Bei den Betrieben handelt es sich vorrangig um Ackerbaubetriebe mit bezogen auf die Fläche durchschnittlich geringer Bruttowertschöpfung und geringen Beschäftigtenzahlen (1,3 Arbeitskräfte je 100 ha Betriebsfläche; vgl Dtl. 3,1 Arbeitskräfte/100 ha; Quelle: Klüter 2017; Agraratlas 2019). Landwirtschaftsbetriebe in Mecklenburg- Vorpommern sind im besonderen Maße von Anteilskäufen überregionaler Investoren betroffen. Inzwischen liegt die <strong>Kapitalmehrheit in 41% der Agrarbetriebe in den Händen überregionaler Investoren, darunter viele finanzstarke aus anderen Branchen</strong>. Diese haben mittlerweile Zugriff auf 34% der Landwirtschaftsfläche. Auch hier ist Mecklenburg-Vorpommern bundesweiter Spitzenreiter mit der Folge, dass Gewinne vermehrt in andere Regionen abfließen und hiesige ländliche Räume zunehmend verarmen. Diese Zusammenhänge schlagen sich auch im Landschaftsbild nieder: Mecklenburg-Vorpommern ist in weiten Teilen geprägt durch eine intensiv bewirtschaftete, ausgeräumte und artenarme Agrarlandschaft. Diese agrarstrukturelle Entwicklung mitsamt ihrer nachteiligen Folgen für Mensch und Umwelt wird gegenwärtig durch Schlupflöcher im Grundstückverkehrs- und Steuerrecht ermöglicht und durch die überwiegend flächengebundene Auszahlung der EU-Agrarsubventionen verschärft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Bündnisgrünes Leitbild Bodenpolitik</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unser Ziel ist der Erhalt einer vielgestaltigen Struktur bäuerlich wirtschaftender Betriebe oder Betriebsgemeinschaften. Bündnisgrüne Bodenpolitik schafft den <strong>Rahmen für eine regional verankerte und ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltig agierende Landwirtschaft.</strong> Dabei erkennen wir an, dass eine leistungsfähige, nachhaltige Landbewirtschaftung nicht per se an die Betriebsgröße gekoppelt ist. Speziell in Mecklenburg-Vorpommern sind große Betriebe seit Jahrzehnten charakteristisch für den ländlichen Raum und oftmals fest in der dörflichen Lebenskultur verankert. Allerdings streben wir eine <strong>Diversifizierung von Betriebsgrößen </strong>und landwirtschaftlichen Einkommensquellen an. Die Bodenvergabe muss transparent und fair erfolgen und an <strong>gesellschaftliche Leistungen</strong> wie etwa den Schutz von Boden, Gewässern und Klima gekoppelt sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch eine breite Streuung der Eigentumsverhältnisse und der Förderung von Junglandwirt*innen sowie kleiner und mittelgroßer Betriebe sollen die Lebensverhältnisse im ländlichen Raum verbessert werden. Kommunen, Kreise und das Land Mecklenburg-Vorpommern sollen deshalb eine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik betreiben. Für jetzige und künftige Aufgaben der Daseinsvorsorge sollen sie ihren Grundstücksbesitz erhalten und mehren - <strong>Boden darf nicht länger als Spekulationsobjekt auf Kosten der Allgemeinheit dienen!</strong> Eine Veräußerung ihrer Flächen darf nur die Ausnahme sein und bedarf der Begründung eines besonderen öffentlichen Interesses. Regional verankerte Akteure, eine Vielfalt an landwirtschaftlichen Unternehmen, regionale Wirtschaftskreisläufe und damit die Wertschöpfung vor Ort müssen gestärkt werden. Innovationen und positive Entwicklungen sind nur möglich mit funktionierenden Regionen und Raum zur Entfaltung!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Konkret schlagen wir folgende Maßnahmen vor:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p><strong>Land- </strong><strong>und forstwirtschaftliche Flächen der öffentlichen Hand </strong>sind grundsätzlich nur im Erbbaurecht bzw. als Pachtland zu vergeben. Die Vergabe soll nach Nachhaltigkeitskriterien und nicht nach Höchstgebot erfolgen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist größter Landbesitzer unseres Bundeslandes und kann alleine auf seinen eigenen Flächen eine Menge bewegen und Entwicklungen anschieben! Klare Vergaberichtlinien bei Neuverpachtungen landwirtschaftlicher Flächen aus öffentlicher Hand müssen eingeführt werden, um eine nachhaltige Flächenbewirtschaftung, tiergerechte Haltung und die Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes und der Biodiversität sicherzustellen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>Das Grundstückverkehrsgesetz und das Landpachtverkehrsgesetz liegen nach der Föderalismusreform in der Hoheit der Bundesländer. Das Land soll seine Gesetzgebungskompetenz im landwirtschaftlichen Bodenrecht konsequent nutzen. Notwendig ist eine ambitionierte und nach Möglichkeit ländereinheitliche <strong>Überarbeitung des</strong><strong>Grundstückverkehrsrechts</strong>: Reichssiedlungsgesetz, Landpachtgesetz und Grundstücksverkehrsgesetz müssen durch ein <strong>Agrarstrukturverbesserungsgesetz</strong> Mecklenburg-Vorpommern abgelöst werden. Vergleichbare Vorstöße dazu gibt es bereits aus Niedersachsen und Sachsen-Anhalt.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wesentliche Punkte dabei sind:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>a) Schaffung eines <strong>Vorkaufsrechts</strong><strong>für die öffentliche Hand</strong> und gemeinnützige Genossenschaften</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>b) Genehmigungspflicht für alle Verkäufe größer als 1 ha</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>c) Zur Dämpfung des Preisanstiegs für landwirtschaftliche Böden soll eine <strong>Kauf- und Pachtpreisbremse </strong>eingeführt werden. Analog zur Mietpreisbremse soll sich diese am marktüblichen lokalen Wert für Grund und Boden orientieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>d) Einführung einer <strong>Konzentrationsobergrenze und eines Konzentrationsvorbehalts</strong> für die Genehmigung von Verkauf und Verpachtung. Derartige Regulierungen des Bodenmarktes sind auch verfassungsrechtlich gefordert: Das Bundesverfassungsgericht urteilte bereits 1967, dass die Nutzung von Boden nicht vollständig dem Spiel der freien Kräfte und dem Belieben des Einzelnen überlassen werden dürfte. Im Sinne einer gerechten Rechts- und Gesellschaftsordnung müssen die Interessen der Allgemeinheit beim Boden in weit stärkerem Maße zur Geltung gebracht werden als bei anderen Vermögensgütern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>e) Wir wollen, dass <strong>Junglandwirt*Innen, Neueinsteiger*Innen und Betriebsneugründungen, die Land- und Forstwirtschaft nachhaltig betreiben wollen, gezielt gefördert werden</strong> und bevorzugt Zugriff auf Land erhalten. Zum Vergleich: Die Niederlande haben einen dreistelligen Millionenbetrag für ein Förderprogramm zum Ankauf landwirtschaftlicher Flächen für Quereinsteiger*Innen und Neugründer*Innen zur Verfügung gestellt. Neue Ideen und Konzepte wie genossenschaftliches Landeigentum mit Kapital von interessierten Bürger*Innen sollen besonders gefördert werden (z.B. Solidarische Landwirtschaft).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>Es ist ein <strong>transparenter und fairer Grundstücksmarkt </strong>zu schaffen. Eigentümer mit ihrem landwirtschaftlichen Grundbesitz müssen ebenso statistisch erfasst werden wie die Beteiligung von Agrarbetrieben an weiteren oder die Zugehörigkeit zu anderen Unternehmen. Anteils(ver)käufe (so genannte “Share Deals”), die durch Veräußerung und Aufteilung grundstücksbesitzender Gesellschaften die Grunderwerbssteuer umgehen und die tatsächlichen Eigentümer verschleiern, sind offenzulegen und angemessen zu besteuern. Das Land Mecklenburg-Vorpommern soll mit einer Bundesratsinitiative anstreben, die Gesetzeslage dahingehend zu ändern, dass auch bei Share Deals die Grunderwerbssteuer fällig wird. Die vorhandenen Spielräume sind durch das Land Mecklenburg-Vorpommern auszuschöpfen, indem die bisherige Erwerbsteuerfreiheitsgrenze bis zur zulässigen Untergrenze abzusenken ist.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>Für die restlichen Flächen der <strong>Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG)</strong> sollte es ein Verkaufsmoratorium geben. Die verbleibenden ca. 41.400 Hektar landwirtschaftliche Fläche in Mecklenburg-Vorpommern sollen an die öffentliche Hand übertragen werden.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Land Mecklenburg-Vorpommern soll eine Bundesratsinitiative unternehmen, um den nationalen Gestaltungsspielraum hinsichtlich der <strong>EU-Agrarsubventionen</strong> voll auszuschöpfen. 30% der flächenbezogenen EU-Direktzahlungen können an kleinere Betriebe umverteilt werden. Zudem können 15% der flächenbezogenen EU-Direktzahlungen zur Honorierung gesellschaftlicher Leistungen umgewidmet werden. Für Details wird auf die vorliegenden BDK- und LDK-Beschlüsse zur Weiterentwicklung der EU-Agrarförderung verwiesen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit jedem weiteren Verkauf von Land oder Anteilen schwindet der Einfluss und werden Fakten für Jahrzehnte geschaffen! Mecklenburg-Vorpommern hat viele ungenutzte Potentiale zur Gestaltung einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik. Wir GRÜNEN wollen sie schnellstmöglich nutzen – es gibt keine Zeit zu verlieren!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>--- *Quelle: Thünen-Report 52, Studie „Überregional aktive Kapitaleigentümer in ostdeutschen Agrarunternehmen: Entwicklungen bis 2017“, www.thuenen.de/media/publikationen/thuenen-report/Thuenen-Report_52.pdf Klüter, Helmut, 2017-02-02: Die Landwirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns im Vergleich mit anderen Bundesländern. In: Greifswalder Geographische Arbeiten; 2016,53, DOI <span class="underline"><a href="http://hdl.handle.net/11858/00-1735-0000-002C-AF0D-7">http://hdl.handle.net/11858/00-1735-0000-002C-AF0D-7</a>.</span> Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): Daten und Fakten Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft mit Fischerei und Wein- und Gartenbau. Stand 2017. Referat 121 11055 Berlin.<span class="underline"><a href="https://gruenlink.de/1kvh">https://gruenlink.de/1kvh</a></span></p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 Feb 2019 07:35:05 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>