Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz MV 23. März 2019 |
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Tagesordnungspunkt: | 8 Dringlichkeitsanträge |
Antragsteller*in: | Marc Steinbach |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 23.03.2019, 13:52 |
D3: Verantwortungsvolle Kulturpolitik und gute Theaterleitung – Ensembles des Mecklenburgischen Staatstheaters unterstützen
Antragstext
Der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern stellt sich hinter den offenen Brief
der Mitglieder des Mecklenburgischen Staatstheaters vom 22. März 2019 und
solidarisiert sich mit den Mitarbeiter*innen der Mecklenburgischen Staatskapelle
sowie des Schauspielensembles am Mecklenburgischen Staatstheater bezüglich einer
Nicht-Verlängerung des Intendanten und einer Interimslösung.
Der Vermittlungsprozess zwischen Ensembles, Betriebsrat und Leitung am
Mecklenburgischen Staatstheater kommt nicht voran. Der von der
Gesellschafterversammlung auferlegte Fünf-Punkte-Plan, darunter auch die vom
Generalintendanten geforderten Sofortmaßnahmen verzögern sich. Während das
Führungskräftecoaching inzwischen läuft, sollte etwa die Mitarbeiterbefragung
bereits im Februar beginnen. Unterdessen steht bis zum Sommer jedoch die
Entscheidung über Verlängerung oder Neuausschreibung der Theaterleitung an. Bis
dahin kann der Vermittlungsprozess unmöglich für alle Seiten befriedigend
beendet werden. Die Landesregierung muss sich daher jetzt zur künftigen Leitung
des Theaters positionieren. Denn für eine seriöse Intendantenfindung zur
Spielzeit 2021/2022 hätte diese Entscheidung bereits vor Monaten fallen müssen.
Der Fall zeigt exemplarisch die Fehler und Versäumnisse der jetzigen
Landesregierung bei der Theaterstrukturreform und der Intendantenfindung: keine
klaren Konzepte und Ziele (außer sparen), Findungskommissionen sind einseitig
besetzt, Mitarbeiter*innen haben kein Mitbestimmungsrecht.
Wir fordern: Sorgfältige Vorplanung und klare Konzepte VOR Leitungsbesetzungen.
Gleiche Chancen für Frauen und/oder Teams in Leitungspositionen der Theater: Es
gibt keine einzige Intendantin in MV! Die Theater-Mitarbeitenden müssen aktiv in
alle Entscheidungsschritte eingebunden werden. Theater-Interessenverbände wie
art but fair oder ensemble-netzwerk und unabhängige Vertreter*innen
(Theaterexpert*innen und Fachpresse) in die Findungskommissionen. Die Zeit der
Theaterfürsten ist vorbei. Es ist Zeit für mehr Demokratie am Theater.
Theater muss spannend, lustvoll, inspirierend und aufrührend sein. Wir wollen
nicht mehr über Geld am Theater reden, sondern über Inhalte.
Begründung
Begründung
Artikel 11 soll europäischer Ebene ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage schaffen. Dieser Artikel besagt, dass es künftig eine Lizenz erfordert, einzelne Worte oder sehr kurze Textausschnitte aus Nachrichtenartikeln zu zitieren. Die Vorlage hierfür lieferte Deutschland, das 2013 bereits eine ähnliche Version des Leistungsschutzrechts eingeführt hat, das jedoch seine Wirkung völlig verfehlte. Google bekam von allen Verlagen Gratislizenzen eingeräumt und kleinere Anbieterinnen und Anbieter mussten ihre Dienste einschränken oder einstellen. Alles in allem hat das Leistungsschutzrecht seither den Verlagen Mehrkosten statt Verdienste eingebracht und hat die Position der Internetriesen Google und Facebook auf ihrem Markt stattdessen gestärkt. Die europäische Variante des Leistungsschutzrechts wird nun jedoch nicht mehr nur News-Aggregatoren betreffen, sondern die meisten Websites und Onlinepublikationen, die auf Verlagsinhalte verlinken möchten.
Artikel 13 schreibt den Einsatz von Uploadfiltern zwar nicht eindeutig vor, jedoch wird dieser in seiner Konsequenz als technische Notwendigkeit impliziert. In Zukunft sollen kommerzielle Webseiten und Apps, auf denen Nutzer*innen Beiträge veröffentlichen können, „bestmögliche Anstrengungen“ unternehmen, Lizenzen zu erwerben, noch bevor die Inhalte überhaupt hochgeladen werden. Dies würde im Umkehrschluss bedeuten, dass Unternehmen vorsorglich Lizenzen für alle Inhalte weltweit erwerben müssten, was nicht nur aufgrund der schieren Anzahl unterschiedlicher Rechteinhaberinnen und -inhaber unmöglich ist. Nicht nur steht es denjenigen, die die Rechte innehaben, frei, eine solche Lizenz nicht zu erteilen, sondern es ist technisch auch nicht möglich dieses Problem durch einen Algorithmus automatisiert zu lösen. Sollten jedoch keine Lizenzen erworben werden, sind sie laut der neuen Richtlinie verpflichtet, aktiv Maßnahmen zu ergreifen, die eine Veröffentlichung von urheberrechtsgeschütztem Material unterbindet. Dies kann aufgrund der schieren Menge an benutzergenerierten Inhalten im Netz nur automatisiert erfolgen, also mittels der bereits erwähnten Uploadfilter.
Die Verpflichtung zum Einsatz dieser Filter hat jedoch eine Vielzahl hochproblematischer Konsequenzen. Der Aufbau solcher Filtersysteme ist nur für große Akteurinnen und Akteure überhaupt zu bewerkstelligen, die Zugriff auf ein signifikantes Ausmaß der gigantischen Anzahl urheberrechtlich geschützter Inhalte haben. Die Entwicklung solcher Systeme ist also extrem teuer und daher auch deshalb nur von großen Unternehmen überhaupt zu leisten. Sie sind außerdem erwiesenermaßen extrem fehleranfällig, denn weder kann ein Algorithmus erkennen, ob ein urheberrechtlich geschützter Inhalt erlaubterweise verwendet wird, also im Rahmen legaler Zitate, Parodien oder kritischer Auseinandersetzung, noch, ob der in der Datenbank erhobene Urheberrechts-Anspruch überhaupt legitim ist. So sind Beispiele bekannt, in denen die Fernsehausstrahlung eines Youtube-Videos, das Original des Videos als Urheberrechtsverletzung des ausstrahlenden Fernsehsenders markiert hatte. Sollten die Unternehmen sich jedoch nicht an diese Vorgaben halten, sind sie für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzerinnen und Nutzer genau so verantwortlich, als hätten sie diese selbst begangen.
Die Möglichkeiten, sich gegen unrechtmäßige Sperrungen zu wehren, sind auf automatisierten Plattformen stark eingeschränkt, bzw. hat auch das Aufheben einer unrechtmäßigen Sperre für die Verbreitung legaler Inhalte, noch einen nachhaltigen negativen Effekt. Dies hat aus unserer Sicht, ähnlich wie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, zur Folge, dass künftig Unternehmen und nicht Gerichte dafür verantwortlich sind zu entscheiden, was gesagt werden darf und was nicht. Somit können Benutzer*innen nicht mehr selbst entscheiden, was sie veröffentlichen, sondern werden von Uploadfiltern kommerzieller Unternehmen kontrolliert. Auch Urheber*innen, die nicht so privilegiert sind, in den Verwertungsstrukturen großer Verwertungsgesellschaften berücksichtigt zu werden, müssen damit rechnen, bei der Veröffentlichung ihrer Werke mit mehr Problemen konfrontiert zu sein, als mit einem nachhaltigen Schutz ihrer Rechte. Dies ist ein nicht zu duldender Eingriff in die freie Meinungsäußerung, der das Verhältnismäßigkeitsprinzip in der Abwägung zu den legitimen Interessen der Urheberinnen und Urheber verletzt, und muss gestoppt werden. Außerdem brechen die deutschen Regierungsparteien mit ihrem Einverständnis zum vorliegenden Verhandlungsergebnis den von ihnen vereinbarten Koaliationsvertrag, der besagt, das Uploadfilter als unverhältnismäßig abgelehnt werden. Eine klar negative Haltung gegenüber Uploadfiltern bestätigte die grüne Bundesarbeitsgemeinschaft Medien & Netzpolitik auf ihrem Treffen in Stuttgart. Von ihrem Sprecher Dr. Richard Ralfs war zu hören, dass die Grünen sich dort klar gegen Uploadfilter positioniert haben.
Auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ulrich Kelber unterstützt unsere Argumentation: „Auch wenn Uploadfilter nicht explizit im Gesetzentwurf gefordert werden, wird es in der praktischen Anwendung auf sie hinauslaufen. Gerade kleinere Plattform- und Diensteanbieter werden nicht die Möglichkeit haben, mit allen erdenklichen Rechteinhabern Lizenzverträge zu schließen. Ebensowenig werden sie den immensen Programmieraufwand betreiben können, eigene Uploadfilter zu erstellen. Stattdessen werden sie auf Angebote großer IT-Unternehmen zurückgreifen, so wie das heute schon unter anderem bei Analysetools passiert, bei denen die entsprechenden Bausteine von Facebook, Amazon und Google von vielen Apps, Websites und Services verwendet werden. Letztendlich entstünde so ein Oligopol weniger Anbieter von Filtertechniken, über die dann mehr oder weniger der gesamte Internetverkehr relevanter Plattformen und Dienste läuft. Welche weitreichenden Informationen diese dann dabei über alle Nutzerinnen und Nutzer erhalten, verdeutlicht unter anderem die aktuelle Berichterstattung zur Datenübermittlung von Gesundheitsapps an Facebook.”
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Dringlichkeit
Das finale Ergebnis des Trilogs wurde erst am 13.02.2019 erreicht. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-19-528_en.htm
Nachdem auch Deutschland nun sowohl im Ministerat und auch der Rechtsausschuss der schlimmsten Form am 26.02.2019 zugestimmt hat, ist die LETZTE Chance die Parlamentsabstimmung (ähnlich wie bei ACTA) die vermutlich irgendwann im Zeitraum vom 25.–28. März, 4. April oder 15.–18. April stattfinden wird. Europaweite Demonstration finden am 23.03.19 unter anderem auch in Rostock statt. Die LAG Digitales und Medien hat sich erst am 15.03.19 in Rostock getroffen und diesen Antrag beschlossen.
Unterstützer*innen
- Marc Steinbach (KV SN)
- Conrad Busse (KV VR)
- Sören Fenner (KV NWM)
- Martin Neuhaus (KV SN)
- Weike Bandlow (KV SN)
Kommentare
Brigitte Kowalsky: